Auslandsbriten klagen
EU-Gericht. Weltkriegsveteran begehrt in Luxemburg die Aufhebung des Brexit-Verhandlungsmandats des Rates.
Brüssel. Harry Shindler hat im Zweiten Weltkrieg als britischer Soldat an der Befreiung Roms von den Nazis teilgenommen, doch am Referendum über den Austritt seines Vaterlandes im Juni 2016 durfte der heute 97-Jährige nicht teilnehmen. Shindler ist nämlich 1982 nach Italien übersiedelt, wo er seinen Ruhestand verbringt. Nach 15 Jahren verwirken Auslandsbriten jedoch ihr Wahlrecht. Das ist nach der Ansicht Shindlers und zwölf weiterer Briten, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten leben, eine illegale Diskriminierung – und somit Grund dafür, die BrexitVerhandlungen zwischen London und Brüssel abzubrechen.
Dieses Begehren brachten die Anwälte der Gruppe am Donnerstag vor dem Gericht erster Instanz in Luxemburg in mündlicher Verhandlung vor (T-458/17). Sie klagen konkret gegen den Ratsbe- schluss vom 22. Mai 2017, in dem die 27 Regierungen der Kommission das Mandat verliehen. Dies sei schon rein formal widerrechtlich gewesen. Denn der Rat habe ausgeschlossen, dass das BrexitAbkommen von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. Das sei eine Kompetenzanmaßung der EU (derzeit muss nur das Europaparlament zustimmen, der Rat mit qualifizierter Mehrheit). Bekämen die Kläger recht, müssten die Verhandlungen abgebrochen werden. Was dann geschähe, ist unklar. Große Aussichten auf Erfolg hat die Klage aber nicht: Shindler scheiterte bereits vor britischen Gerichten, und der Rat hält ihn für nicht klagsbefugt. Zwar hätten Personen das Recht, gegen Beschüsse der EU-Institutionen zu klagen. Doch müssten diese sie unmittelbar betreffen – was beim Brexit-Mandat zweifelhaft ist. (GO)