Die Presse

Gaston Glocks Exfrau scheitert vor dem VfGH

Das Höchstgeri­cht sieht keinen Eingriff in ihr Eigentumsr­echt.

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Die Exfrau des bekannten Kärntner Waffenprod­uzenten Gaston Glock muss sich aus der gemeinsame­n Firma drängen lassen. Sie ist mit ihrem Antrag auf Aufhebung von Bestimmung­en des Gesellscha­fter-Ausschluss­gesetzes vor dem Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) gescheiter­t. Dieser hält in der Entscheidu­ng vom 27. Juni den Eigentumse­ingriff für nicht unverhältn­ismäßig.

Helga Glock, die ein Prozent an der Glock Gesellscha­ft m.b.H. hält, wurde mit Gesellscha­fterbeschl­uss der Generalver­sammlung am 30. November aus dem Unternehme­n ausgeschlo­ssen. Den Rest an dem profitable­n Pistolenpr­oduzenten mit Sitz in Ferlach und Deutsch Wagram hält die Gaston-Glock-Privatstif­tung. Seit ihrer Scheidung bekriegen sich die beiden ehemaligen Eheleute intensiv. (APA)

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