Gaston Glocks Exfrau scheitert vor dem VfGH
Das Höchstgericht sieht keinen Eingriff in ihr Eigentumsrecht.
Die Exfrau des bekannten Kärntner Waffenproduzenten Gaston Glock muss sich aus der gemeinsamen Firma drängen lassen. Sie ist mit ihrem Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des Gesellschafter-Ausschlussgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Dieser hält in der Entscheidung vom 27. Juni den Eigentumseingriff für nicht unverhältnismäßig.
Helga Glock, die ein Prozent an der Glock Gesellschaft m.b.H. hält, wurde mit Gesellschafterbeschluss der Generalversammlung am 30. November aus dem Unternehmen ausgeschlossen. Den Rest an dem profitablen Pistolenproduzenten mit Sitz in Ferlach und Deutsch Wagram hält die Gaston-Glock-Privatstiftung. Seit ihrer Scheidung bekriegen sich die beiden ehemaligen Eheleute intensiv. (APA)