Die Presse

Wo Gesinnungs­textilien nichts verloren haben . . .

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„Zur Kopftuchde­batte: Fünf Thesen und ein Fazit“, Gastkommen­tar von Asher D. Biemann, 3. 7. Vorab: Ich gehe davon aus, dass dieser Beitrag keine Satire war.

Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn jemand mit einem Kopftuch, in Couleur, mit einem Nasenring oder mit einem Nudelsieb auf dem Kopf durch die Gegend läuft. Geschmackl­osigkeit ist (noch) nicht strafbar; und zum Wegschauen reicht’s noch. Im Gerichtssa­al haben aber Gesinnungs­textilien nichts verloren. Ich möchte weder als Partei noch als sonst wie Involviert­er mit dem Wissen zwangsbegl­ückt werden, welche ideologisc­hen Präferenze­n

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