Wo Gesinnungstextilien nichts verloren haben . . .
„Zur Kopftuchdebatte: Fünf Thesen und ein Fazit“, Gastkommentar von Asher D. Biemann, 3. 7. Vorab: Ich gehe davon aus, dass dieser Beitrag keine Satire war.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn jemand mit einem Kopftuch, in Couleur, mit einem Nasenring oder mit einem Nudelsieb auf dem Kopf durch die Gegend läuft. Geschmacklosigkeit ist (noch) nicht strafbar; und zum Wegschauen reicht’s noch. Im Gerichtssaal haben aber Gesinnungstextilien nichts verloren. Ich möchte weder als Partei noch als sonst wie Involvierter mit dem Wissen zwangsbeglückt werden, welche ideologischen Präferenzen