Trumps Kriegserklärung an den Iran
abbruch sinn- und maßvolle Lösungen gefunden werden, bräuchten sie eine unumstrittene Basis: jährlich eine anonyme Statistik und in regelmäßigen Abständen eine Erforschung der Motive für Abbrüche und nicht veraltete, methodisch angreifbare Studien oder solche aus Teilbereichen. „Muss man sich beim Brückenbauen wirklich so verbiegen?“, Leitartikel von Wieland Schneider, 5. 7. „Unrechtsregime“ist eine ähnlich dehnbare, juridisch schwer fassbare Wertung wie „Verhetzung“oder „Populismus“und hat mehr mit Gesinnung als mit Recht zu tun. Man sollte ihn deshalb sehr vorsichtig verwenden, diente er doch in den vergangenen Jahren vor allem dem demokratischen Westen immer wieder als Vorwand, unliebsame Staaten (Irak, Syrien, Libyen etc.) nicht selten ohne Rücksicht auf Völkerrecht und Menschenrechte mit Krieg zu überziehen. Trumps dekretiertes Ölembargo, das dem Iran seine wichtigste Einnahmsquelle entzieht, ist Krieg gegen einen souveränen Staat und wird vielen Menschen Not und Elend bringen.
Wenn dann das weitgehend unbeachtete wöchentliche Bombardement iranischer Truppen in Syrien einmal auf den Iran selbst ausgedehnt wird, dann wird man das womöglich noch als gerechte Aktion gegen einen „Unrechtsstaat“abfeiern.
Wenn es um Menschenrechte geht, darf es ja „keine Kompromisse“geben. Oder?