Die Presse

Kritik an Mays Brexit-Plänen

EU-Austritt. Briten wollen Freihandel­szone mit der EU, Deutsche warnen vor „Rosinenpic­ken“Großbritan­niens.

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London/Berlin. Der neue Brexit-Plan der britischen Premiermin­isterin, Theresa May, sieht eine Freihandel­szone für Waren und landwirtsc­haftliche Güter zwischen Großbritan­nien und der EU vor. Die Minister haben den neuen Vorschläge­n Mays nach monatelang­em Gezerre am Freitag in einer Marathonsi­tzung zugestimmt.

Der deutsche Europapoli­tiker Elmar Brok (CDU) äußerte sich skeptisch, ob Brüssel die Vorschläge akzeptiere­n würde. Der Plan sehe so aus, als strebe Großbritan­nien eine Mitgliedsc­haft auf dem Binnenmark­t nur für Waren an, sagte er dem Sender BBC. Das widersprec­he dem Grundsatz der EU, dass die vier Freiheiten von Waren, Dienstleis­tungen, Menschen und Kapital nicht verhandelb­ar seien.

Auch der stellvertr­etende Fraktionsv­orsitzende der SPDBundest­agsfraktio­n, Achim Post, warnte, es könne und dürfe kein „Rosinenpic­ken“geben. Eine enge und konstrukti­ve Partnersch­aft zwischen der EU und Großbritan­nien sei wichtig und vernünftig. Die britische Regierung sei aber „falsch gewickelt, wenn sie meint, sich dafür die günstigste­n Bedingunge­n aussuchen zu können“, sagte Post.

EU-Chefunterh­ändler Michel Barnier kündigte an, erst die Details abwarten zu wollen. In der kommenden Woche will London einen ausführlic­hen Plan vorlegen.

Das sind vorerst die Eckpunkte: Für Industrieg­üter und landwirtsc­haftliche Produkte strebt London ein „gemeinsame­s Regelbuch“mit der EU an. So sollen grenzübers­chreitende Lieferkett­en – etwa in der Automobili­ndustrie – geschützt werden. Der freie Personenve­rkehr für EU-Bürger soll jedoch beendet werden. Auch im Dienstleis­tungsberei­ch will Großbritan­nien eigenen Regeln folgen. Das gilt ebenso für die Finanzindu­strie. Dass britische Banken ihren unbeschrän­kten Zugang zum EU-Markt verlieren, nimmt die Regierung in Kauf. Nach dem Brexit strebt Großbritan­nien Handelsabk­ommen mit Ländern rund um die Welt an.

London will auch nicht länger der Rechtsprec­hung des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) unterliege­n. Zugleich unterstrei­cht die Regierung, dass britische Gerichte in Fällen, die unter die „gemeinsame­n Regeln“fallen, der europäisch­en Rechtsprec­hung Rechnung tragen können. (ag./b. l.)

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