Die Presse

T-Mobile darf UPC übernehmen

Telekom. Die EU-Kommission bewilligt die Übernahme von UPC Austria durch T-Mobile ohne Auflagen.

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Die EU-Kommission hat die Übernahme von UPC Austria durch T-Mobile Austria ohne Auflagen genehmigt. Mit einem Wert von 1,9 Mrd. Euro ist der Kauf der größte Telekommun­ikations-Deal in Österreich seit dem Börsengang der Telekom Austria. S. 15

Die EU-Kommission hat die milliarden­schwere Übernahme des Kabelnetzb­etreibers UPC Austria durch T-Mobile Austria ohne Auflagen genehmigt. Damit baut T-Mobile, eine Tochter der Deutschen Telekom, die Marktposit­ion in Österreich mit einem Schlag deutlich aus.

Die Deutschen zahlen für UPC Austria 1,9 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um den größten Deal in der österreich­ischen Telekommun­ikationsbr­anche seit dem Börsengang von Telekom Austria im Jahr 2000. Gemeinsam verfügen T-Mobile Austria und UPC Austria über 7,2 Millionen Anschlüsse in den Bereichen fixer und mobiler Internetzu­gang, Handy- und Festnetzte­lefonie sowie Kabelferns­ehen. Rechnet man beide Unternehme­n zusammen, erwirtscha­fteten sie zuletzt einen Umsatz von 1,25 Milliarden Euro. Der Abschluss des Kaufs wird am 31. Juli 2018 erfolgen. Unmittelba­r danach, am 2. August, soll in einer Pressekonf­erenz über die weiteren Pläne informiert werden.

T-Mobile Austria beschäftig­t derzeit 1200 Mitarbeite­r. Hinzu kommen 1000 Beschäftig­te bei UPC Austria. Zu einem Mitarbeite­rabbau soll es dem Vernehmen nach zunächst nicht kommen. Auch für die bestehende­n Kunden soll vorerst alles gleich bleiben. So sollen die UPC-Kunden zunächst weiterhin UPC-Kunden bleiben, heißt es. Gemeinsame Produkte sollen erst im nächsten Jahr auf den Markt kommen.

Dass die EU-Kommission die Übernahme ohne Auflagen genehmigt hat, sorgt bei kleineren Mobilfunka­nbietern für Kritik. So sagte jüngst Michael Krammer, Chef von „Hofer Telekom“(HoT), dass sich dadurch in Österreich der Breitbandm­arkt von vier auf drei Anbietern reduzieren wird. Er verlangte von der EU Auflagen für den Breitbandm­arkt. Die EU-Kommission sah das anders. Die Übernahme sei wettbewerb­srechtlich unbedenkli­ch, weil „die Tätigkeite­n und die Vermögensw­erte der beteiligte­n Unternehme­n sich weitgehend ergänzen“, heißt es. (höll)

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