T-Mobile darf UPC übernehmen
Telekom. Die EU-Kommission bewilligt die Übernahme von UPC Austria durch T-Mobile ohne Auflagen.
Die EU-Kommission hat die Übernahme von UPC Austria durch T-Mobile Austria ohne Auflagen genehmigt. Mit einem Wert von 1,9 Mrd. Euro ist der Kauf der größte Telekommunikations-Deal in Österreich seit dem Börsengang der Telekom Austria. S. 15
Die EU-Kommission hat die milliardenschwere Übernahme des Kabelnetzbetreibers UPC Austria durch T-Mobile Austria ohne Auflagen genehmigt. Damit baut T-Mobile, eine Tochter der Deutschen Telekom, die Marktposition in Österreich mit einem Schlag deutlich aus.
Die Deutschen zahlen für UPC Austria 1,9 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um den größten Deal in der österreichischen Telekommunikationsbranche seit dem Börsengang von Telekom Austria im Jahr 2000. Gemeinsam verfügen T-Mobile Austria und UPC Austria über 7,2 Millionen Anschlüsse in den Bereichen fixer und mobiler Internetzugang, Handy- und Festnetztelefonie sowie Kabelfernsehen. Rechnet man beide Unternehmen zusammen, erwirtschafteten sie zuletzt einen Umsatz von 1,25 Milliarden Euro. Der Abschluss des Kaufs wird am 31. Juli 2018 erfolgen. Unmittelbar danach, am 2. August, soll in einer Pressekonferenz über die weiteren Pläne informiert werden.
T-Mobile Austria beschäftigt derzeit 1200 Mitarbeiter. Hinzu kommen 1000 Beschäftigte bei UPC Austria. Zu einem Mitarbeiterabbau soll es dem Vernehmen nach zunächst nicht kommen. Auch für die bestehenden Kunden soll vorerst alles gleich bleiben. So sollen die UPC-Kunden zunächst weiterhin UPC-Kunden bleiben, heißt es. Gemeinsame Produkte sollen erst im nächsten Jahr auf den Markt kommen.
Dass die EU-Kommission die Übernahme ohne Auflagen genehmigt hat, sorgt bei kleineren Mobilfunkanbietern für Kritik. So sagte jüngst Michael Krammer, Chef von „Hofer Telekom“(HoT), dass sich dadurch in Österreich der Breitbandmarkt von vier auf drei Anbietern reduzieren wird. Er verlangte von der EU Auflagen für den Breitbandmarkt. Die EU-Kommission sah das anders. Die Übernahme sei wettbewerbsrechtlich unbedenklich, weil „die Tätigkeiten und die Vermögenswerte der beteiligten Unternehmen sich weitgehend ergänzen“, heißt es. (höll)