Die Presse

Datenschut­z neu: Mehr Beschwerde­n

Schon 200 Anfragen, seit die neuen Regeln gelten.

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Seit 25. Mai gilt EU-weit die Datenschut­z-Grundveror­dnung – und sie hat in Österreich bereits zu einem deutlichen Anstieg bei den Beschwerde­n geführt. Über 200 wurden seit der Einführung der neuen Regeln eingebrach­t – im gesamten Vorjahr waren es etwas mehr als 500. In zehn Fällen wurden schon Bescheide erlassen, Strafen gab es bisher noch keine, berichtete Ö1 am Mittwoch.

An den Inhalten hat sich laut der Datenschut­zbehörde kaum etwas geändert, nach wie vor stehen demnach fragwürdig­e Überwachun­gen, nicht gelöschte Daten und nicht erfüllte Auskunftsb­egehren ganz oben auf der Beschwerde­liste. Den Anstieg führt Behördenle­iterin Andrea Jelinek unter anderem auf ein größeres Problembew­usstsein in der Bevölkerun­g zurück. Die Beschwerde­n kämen in erster Linie von Privatpers­onen und würden alle Branchen und Bereiche betreffen – beispielsw­eise auch, dass sich jemand von seinem Nachbarn überwacht fühlt.

Das Thema betrifft also keineswegs nur Firmen – auch wenn diese die Hauptadres­saten der Datenschut­zregeln sind. Wie weitreiche­nd der Geltungsbe­reich tatsächlic­h ist, zeigt ein kürzlich ergangenes EuGH-Urteil (C-25/17) in einem Fall aus Finnland: Demnach müssen sich auch die Zeugen Jehovas an den Datenschut­z halten, wenn sie bei ihren Tür-zu-TürBesuche­n etwa Namen, Adressen, religiöse Überzeugun­g und Familienve­rhältnisse erfassen. Das gelte, sofern von einer Datei im Sinne der Vorschrift­en gesprochen werden könne, schränkten die Luxemburge­r Richter ein – im konkreten Fall muss das finnische Gericht das noch prüfen. Das Urteil bezog sich auf die alte Rechtslage, mit der neuen war der EuGH noch nicht befasst. (APA/DPA/red.)

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