Erben dürfen auf Facebook zugreifen
Erben dürfen auf das Facebook-Konto des Verstorbenen zugreifen. Das haben die deutschen Höchstrichter jetzt festgelegt. Das digitale Konto in einem sozialen Netzwerk gehe genauso auf die Erben über wie Briefe.
Erben dürfen auf das Facebook-Konto des Verstorbenen zugreifen. Das haben die deutschen Höchstrichter jetzt festgelegt. Das digitale Konto in einem sozialen Netzwerk gehe genauso auf die Erben über wie Briefe.