EU-Kommission geht auch gegen Österreich vor
Umsetzung von EU-Richtlinien fehlerhaft und verspätet.
tens vier Wochen in so einem Zentrum festgehalten werden darf. Zudem wird Asylwerbern, die die ungarische Grenze auf welchem Weg auch immer überschritten haben, das Stellen eines Asylantrags EUrechtswidrig verboten.
Das „Stop Soros“-Gesetz (benannt nach dem Milliardär und Philanthropen George Soros, der Flüchtlingshelfer unterstützt) ist nach Kommissionsansicht wiederum deshalb illegal, weil es so gut wie jede Hilfe für Asylwerber und Flüchtlinge unter Strafe stellt, bis hin zur Landesverweisung. Zudem führt diese Gesetzgebung eine starke Einschränkung der anerkannten Asylgründe ein: Schutz darf in Ungarn nun nur mehr beantragen, wer direkt aus einem Land kommend ungarischen Boden betritt, wo seine Freiheit oder sein Leben bedroht waren. Zwar erlaubt das Europarecht die Definition „sicherer Drittstaaten“, Ungarns Regel sei aber überschießend und mache es praktisch unmöglich, Asyl zu erhalten.
Die EU-Kommission geht neben Ungarn wegen weit weniger heikler Verfehlungen auch gegen 16 weitere Länder – darunter Österreich – vor. Dabei geht es um die verspätete Umsetzung der Cybersecurity-Richtlinie, eine ebenfalls verzögerte Umsetzung von Regeln für Drittstaatsangehörige in Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie um eine fehlerhafte Auftragsvergabe in Wiener Neustadt. Gemahnt wurde Österreich auch wegen der fehlenden Umsetzung der neuen Regeln zu Passagierdaten. Insgesamt versandte die Kommission 146 Schreiben in der ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, 14 Mahnschreiben als zweite Stufe und leitete 16 Fälle an den EuGH weiter. (ag.)