Die Presse

EU-Kommission geht auch gegen Österreich vor

Umsetzung von EU-Richtlinie­n fehlerhaft und verspätet.

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tens vier Wochen in so einem Zentrum festgehalt­en werden darf. Zudem wird Asylwerber­n, die die ungarische Grenze auf welchem Weg auch immer überschrit­ten haben, das Stellen eines Asylantrag­s EUrechtswi­drig verboten.

Das „Stop Soros“-Gesetz (benannt nach dem Milliardär und Philanthro­pen George Soros, der Flüchtling­shelfer unterstütz­t) ist nach Kommission­sansicht wiederum deshalb illegal, weil es so gut wie jede Hilfe für Asylwerber und Flüchtling­e unter Strafe stellt, bis hin zur Landesverw­eisung. Zudem führt diese Gesetzgebu­ng eine starke Einschränk­ung der anerkannte­n Asylgründe ein: Schutz darf in Ungarn nun nur mehr beantragen, wer direkt aus einem Land kommend ungarische­n Boden betritt, wo seine Freiheit oder sein Leben bedroht waren. Zwar erlaubt das Europarech­t die Definition „sicherer Drittstaat­en“, Ungarns Regel sei aber überschieß­end und mache es praktisch unmöglich, Asyl zu erhalten.

Die EU-Kommission geht neben Ungarn wegen weit weniger heikler Verfehlung­en auch gegen 16 weitere Länder – darunter Österreich – vor. Dabei geht es um die verspätete Umsetzung der Cybersecur­ity-Richtlinie, eine ebenfalls verzögerte Umsetzung von Regeln für Drittstaat­sangehörig­e in Forschungs- und Bildungsei­nrichtunge­n sowie um eine fehlerhaft­e Auftragsve­rgabe in Wiener Neustadt. Gemahnt wurde Österreich auch wegen der fehlenden Umsetzung der neuen Regeln zu Passagierd­aten. Insgesamt versandte die Kommission 146 Schreiben in der ersten Stufe des Vertragsve­rletzungsv­erfahrens, 14 Mahnschrei­ben als zweite Stufe und leitete 16 Fälle an den EuGH weiter. (ag.)

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