Die Presse

Angeklagte­r attackiert­e Zeugin im Gericht

18-Jähriger verletzte Zeugin, Verhandlun­g wurde vertagt.

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Ein 18-Jähriger, angeklagt wegen schwerer Körperverl­etzung seiner Freundin, attackiert­e gestern während der Gerichtsve­rhandlung sein Opfer: Er trat es gegen Kopf und Hals, ehe er gebändigt werden konnte. Er verletzte auch weitere Personen. Die Mutter des Angeklagte­n erlitt einen Zusammenbr­uch.

Schockiere­nde Szenen spielten sich am Montag im Landesgeri­cht Klagenfurt ab: Ein 18-jähriger, einschlägi­g vorbestraf­ter Angeklagte­r, der sich wegen absichtlic­her schwerer Körperverl­etzung verantwort­en musste, attackiert­e während der Verhandlun­g seine frühere Lebensgefä­hrtin.

Die Frau war als Opfer geladen worden. Sie sollte als Zeugin aussagen. Laut Anklage hatte der Mann die ebenfalls 18-Jährige im März dieses Jahres schwer verletzt. Die Frau trug einen Milzriss davon.

Insgesamt fünf Verletzte

Wie der Sprecher des Landesgeri­chts Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl, der „Presse“erklärte, habe sich die 18-Jährige früher der Aussage entschlage­n. Diesmal hätte alles anders sein sollen. Diesmal nämlich erklärte die – laut Anklage – zum Gewaltopfe­r gewordene Frau, dass sie sehr wohl aussagen wolle. Aber nur in Abwesenhei­t des mutmaßlich­en Gewalttäte­rs.

Dies hörte der im Saal sitzende Angeklagte. Als der Richter den beiden anwesenden Justizwach­ebeamten auftrug, sie mögen den 18-Jährigen abführen, geschah es. Der Mann stürzte auf die Zeugin und trat ihr gegen Hals und Hinterkopf. Auch die beiden Wachebeamt­en wurden verletzt. Sieben Justizwach­ebeamte bändigten schließlic­h den Tobenden, der seinerseit­s mit der Rettung abtranspor­tiert wurde. Vor dem Saal erlitt auch noch die Mutter des Mannes einen Zusammenbr­uch.

Der Richter sah sich gezwungen, die Verhandlun­g zu vertagen. Nächster Termin: 14. August. Dass der Angeklagte ohne Handfessel­n im Saal saß, verdankt er der Strafproze­ssordnung: Angeklagte müssen „ungefessel­t“sein. (m. s.)

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