Ideen für ein neues Wahlrecht
In ganz Österreich soll es einheitliche Kriterien geben.
Jusstudenten mit Pflichtfach Wahlbeisitzer? Anfechtung für jeden? Recht auf zweite Wahlkarte?
Die Entscheidung, ob ein Kind schulreif ist oder nicht, soll künftig nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf in Begutachtung geschickt.
Am grundsätzlichen System ändert sich auch künftig nichts: Kinder, die nicht schulreif sind, kommen in die Vorschule. Es wird aber Änderungen bei der Feststellung der Schulreife geben. Derzeit gibt es hier nämlich von Bundesland zu Bundesland große Unterschiede. So werden in der Steiermark nur ein Prozent der Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulklasse zugewiesen, in Vorarlberg sind es dagegen 20 und in Salzburg gar 24 Prozent.
Nun werden konkrete „Vorläuferfähigkeiten“definiert – und kognitive Kriterien festgelegt. Dabei muss das Kind beispielsweise Wörter in Silben klatschen, Mengen nach Größen ordnen oder vertraute Objekte benennen. Es werden außerdem körperliche Fertigkeiten überprüft. Dabei geht es um eine entsprechende grob- und feinmotorische Geschicklichkeit. Auch sozial-emotionale Kriterien sind ausschlaggebend. Kinder brauchen ein Regel- und Kooperationsbewusstsein.
Deutsch ist kein Kriterium
Die Schulreife hängt auch vom Sprachverständnis und der Ausdrucksfähigkeit ab. Wobei damit nicht explizit die deutsche Sprache gemeint ist. Verfügt das Kind über eine altersgemäße Sprachkompetenz in einer anderen Sprache als Deutsch, kommt es nicht in eine Vorschulklasse, sondern in die erste Schulstufe. Dort muss es aber eine Deutschklasse oder einen Deutschförderkurs besuchen.
Die neuen Diagnostikverfahren sollen im kommenden Winter für die Schuleinschreibung 2019/20 an 100 Schulen getestet werden und im Jahr darauf dann flächendeckend zum Einsatz kommen. (red./APA)