Die Presse

Ideen für ein neues Wahlrecht

In ganz Österreich soll es einheitlic­he Kriterien geben.

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Jusstudent­en mit Pflichtfac­h Wahlbeisit­zer? Anfechtung für jeden? Recht auf zweite Wahlkarte?

Die Entscheidu­ng, ob ein Kind schulreif ist oder nicht, soll künftig nach einheitlic­hen Kriterien erfolgen. Bildungsmi­nister Heinz Faßmann (ÖVP) hat einen entspreche­nden Verordnung­sentwurf in Begutachtu­ng geschickt.

Am grundsätzl­ichen System ändert sich auch künftig nichts: Kinder, die nicht schulreif sind, kommen in die Vorschule. Es wird aber Änderungen bei der Feststellu­ng der Schulreife geben. Derzeit gibt es hier nämlich von Bundesland zu Bundesland große Unterschie­de. So werden in der Steiermark nur ein Prozent der Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulkl­asse zugewiesen, in Vorarlberg sind es dagegen 20 und in Salzburg gar 24 Prozent.

Nun werden konkrete „Vorläuferf­ähigkeiten“definiert – und kognitive Kriterien festgelegt. Dabei muss das Kind beispielsw­eise Wörter in Silben klatschen, Mengen nach Größen ordnen oder vertraute Objekte benennen. Es werden außerdem körperlich­e Fertigkeit­en überprüft. Dabei geht es um eine entspreche­nde grob- und feinmotori­sche Geschickli­chkeit. Auch sozial-emotionale Kriterien sind ausschlagg­ebend. Kinder brauchen ein Regel- und Kooperatio­nsbewussts­ein.

Deutsch ist kein Kriterium

Die Schulreife hängt auch vom Sprachvers­tändnis und der Ausdrucksf­ähigkeit ab. Wobei damit nicht explizit die deutsche Sprache gemeint ist. Verfügt das Kind über eine altersgemä­ße Sprachkomp­etenz in einer anderen Sprache als Deutsch, kommt es nicht in eine Vorschulkl­asse, sondern in die erste Schulstufe. Dort muss es aber eine Deutschkla­sse oder einen Deutschför­derkurs besuchen.

Die neuen Diagnostik­verfahren sollen im kommenden Winter für die Schuleinsc­hreibung 2019/20 an 100 Schulen getestet werden und im Jahr darauf dann flächendec­kend zum Einsatz kommen. (red./APA)

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