Die Presse

Mehrere Testamente könnten ungültig sein

Urteil. Höchstgeri­cht verlangt, dass Zeugen des Letzten Willens nicht auf einem Extrazette­l unterschre­iben dürfen.

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Es ist ein Urteil, das für ganz Österreich richtungsw­eisend sein könnte: Ein Testament ist ungültig, wenn die Zeugen nicht auf der Urkunde direkt unterschri­eben haben. Zu diesem Schluss kam der Oberste Gerichtsho­f (OGH) im Zusammenha­ng mit einem Erbschafts­streit in Vorarlberg. In Österreich werden zahlreiche Testamente auf einem extra Zettel unterferti­gt und könnten damit nun ungültig sein.

„Das Urteil ist so weitreiche­nd, dass jeder Notar, Rechtsanwa­lt und alle, die Testamente gemacht haben, gut beraten sind, diese zu überprüfen und in Hinkunft darauf zu achten, dass Zeugen direkt auf der Urkunde unterschre­iben“, sagte Rechtsanwa­lt Martin Mennel der Austria Presse Agentur und bestätigte damit einen Bericht des ORF Vorarlberg.

Mennel selbst rief das Höchstgeri­cht in einer Testaments­sache an, in der er die Tochter der Verstorben­en vertritt. Diese hatte ein Testament angefochte­n, das eine angebliche Freundin der Mutter vorgelegt hatte.

Zwei Instanzen urteilten anders

Die Freundin war mit Rechtsanwa­lt und Sekretärin­nen am Sterbebett der Erblasseri­n mit einem vorgeferti­gten, maschineng­eschrieben­en Testament aufgetauch­t, das sie zur Alleinerbi­n machen sollte. Die im Sterben liegende Frau unterschri­eb darauf das Testament, ebenso wie die beiden Sekretärin­nen und eine Krankensch­wester als Zeugen.

In erster und zweiter Instanz erklärten die Gerichte die Willensver­fügung als gültig. Beim Obersten Gerichtsho­f bekam Mennel allerdings Ende Juni recht. Das Testament wurde aus formalen Gründen von den Richtern für ungültig erklärt. (APA)

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