Mehrere Testamente könnten ungültig sein
Urteil. Höchstgericht verlangt, dass Zeugen des Letzten Willens nicht auf einem Extrazettel unterschreiben dürfen.
Es ist ein Urteil, das für ganz Österreich richtungsweisend sein könnte: Ein Testament ist ungültig, wenn die Zeugen nicht auf der Urkunde direkt unterschrieben haben. Zu diesem Schluss kam der Oberste Gerichtshof (OGH) im Zusammenhang mit einem Erbschaftsstreit in Vorarlberg. In Österreich werden zahlreiche Testamente auf einem extra Zettel unterfertigt und könnten damit nun ungültig sein.
„Das Urteil ist so weitreichend, dass jeder Notar, Rechtsanwalt und alle, die Testamente gemacht haben, gut beraten sind, diese zu überprüfen und in Hinkunft darauf zu achten, dass Zeugen direkt auf der Urkunde unterschreiben“, sagte Rechtsanwalt Martin Mennel der Austria Presse Agentur und bestätigte damit einen Bericht des ORF Vorarlberg.
Mennel selbst rief das Höchstgericht in einer Testamentssache an, in der er die Tochter der Verstorbenen vertritt. Diese hatte ein Testament angefochten, das eine angebliche Freundin der Mutter vorgelegt hatte.
Zwei Instanzen urteilten anders
Die Freundin war mit Rechtsanwalt und Sekretärinnen am Sterbebett der Erblasserin mit einem vorgefertigten, maschinengeschriebenen Testament aufgetaucht, das sie zur Alleinerbin machen sollte. Die im Sterben liegende Frau unterschrieb darauf das Testament, ebenso wie die beiden Sekretärinnen und eine Krankenschwester als Zeugen.
In erster und zweiter Instanz erklärten die Gerichte die Willensverfügung als gültig. Beim Obersten Gerichtshof bekam Mennel allerdings Ende Juni recht. Das Testament wurde aus formalen Gründen von den Richtern für ungültig erklärt. (APA)