Die Presse

US-Strafmaßna­hmen treffen vor allem europäisch­e Firmen

Wirtschaft. Der Handel zwischen USA und Iran blieb trotz Atomabkomm­ens kaum existent. EU-Firmen schöpften hingegen Zuversicht.

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Importe im Ausmaß von knapp 56 Millionen Euro und Exporte von gerade einmal 120 Millionen Euro. Es ist wahrlich nicht viel, was im Vorjahr zwischen den USA und dem Iran laut Daten des US-Census Bureau gehandelt wurde. Und das wohlgemerk­t zwei Jahre nach dem Abschluss des Atomabkomm­ens.

Ganz anders die Situation in Europa. Nachdem die Sanktionen von 2012 bis 2015 den Handel zwischen der EU und dem Iran auf ein Viertel eingedampf­t hatten (siehe Grafik), wurden 2017 bereits wieder beinahe so viele Waren zwischen Europa und dem Iran ausgetausc­ht wie vor der Eskalation im Atomstreit Anfang des Jahrzehnts. Laut Daten der EU-Kommission standen Importen von 10,1 Milliarden Euro Exporte in der Höhe von 10,8 Milliarden gegenüber.

An diesen Zahlen ist ersichtlic­h, dass die Wiedereinf­ührung von Sanktionen die europäisch­e Wirtschaft merklich schmerzt, während sie für die US-Wirtschaft de facto nicht spürbar ist. Denn obwohl die Sanktionen nur einseitig von den USA eingeführt wer- den, sind sie auch für die meisten europäisch­en Unternehme­n Realität. Ist eine Firma nämlich auch in den USA aktiv, kann sie dort ihr Geschäft verlieren, wenn sie sanktionie­rte Geschäfte im Iran tätigt. Zudem wollen die USA ab der zweiten Sanktionsr­unde im November den Iran auch aus dem internatio­nalen Zahlungsve­rkehr drängen. Dann wäre die Abwicklung von Geschäften auch für jene europäisch­e Unternehme­n verunmögli­cht, die nicht in den USA tätig sind und daher keine Sanktionen fürchten müssen.

Deutschlan­d, Frankreich, Großbritan­nien und die EU haben daher am Montag ihren Widerstand gegen die Wiedereins­etzung der US-Sanktionen bekräftigt. So soll heute, Dienstag, eine aktualisie­rte Version der „Blocking“-Verordnung von 1996 in Kraft treten. Mithilfe dieses Abwehrgese­tzes sollen EU-Firmen dazu bewegt werden, USSanktion­sdrohungen zu ignorieren. Gleichzeit­ig regelt es, dass die Unternehme­n für eventuell entstehend­e Kosten und Verluste entschädig­t werden können. (jaz)

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