Die Presse

Strache zur 150-Euro-Debatte: „Es geht um Nichtöster­reicher“

FPÖ. Ein Taschengel­d von 150 Euro genüge, wenn man mit einer Unterkunft, Essen und Medizin ausgestatt­et sei, sagt FPÖ-Chef Strache.

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Die FPÖ ist nach dem 150-Euro-Sager von Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein noch immer um Schadensbe­grenzung bemüht: Es habe zuletzt, sagt FPÖ-Chef HeinzChris­tian Strache in einem YouTube-Video, „unmögliche Falschmeld­ungen“gegeben. Bei den viel diskutiert­en 150 Euro gehe es nämlich „ausdrückli­ch um Nichtöster­reicher“. Konkret seien Menschen gemeint, „die noch nie in unser Sozialsyst­em eingezahlt haben, nicht Deutsch lernen und auch keiner Beschäftig­ung nachgehen wollen“.

Diese Personen sollen mit einer Unterkunft, Essen und medizinisc­her Versorgung ausgestatt­et werden und ein Taschengel­d von 150 Euro im Monat erhalten. „Das genügt“, so Strache. Damit stellte er sich hinter Hartinger-Klein, die auf die Frage, ob man von 150 Euro im Monat leben könne, gemeint hatte: „Wenn man die Wohnung auch noch bekommt, dann sicher.“Nach heftiger Kritik fühlte sich die Sozialmini­sterin missversta­nden – sie habe von Asylwerber­n gesprochen, „die ja rundum versorgt sind“. In der FPÖ hieß es gestern wiederum, dass damit nicht das Taschengel­d für Asylwerber, das sich ja nur auf 40 Euro im Monat beläuft, gemeint sei. Es gehe um die Neuregelun­g der Mindestsic­herung, wobei auch die nichts mit 150 Euro zu tun hat. Der Plan der Regierung sieht vor, dass die 863 Euro hohe Mindestsic­herung um 300 Euro gekürzt wird, wenn bestimmte Vorgaben (Pflichtsch­ulabschlus­s, Sprachkenn­tnisse etc.) nicht erfüllt werden.

Kritik übte die FPÖ auch an AMS-Chef Johannes Kopf, der gemeint hatte, das Austrotürk­en ihren Arbeitspla­tz behalten könnten, wenn sie die österreich­ische Staatsbürg­erschaft verloren haben. Sozialspre­cherin Dagmar Belakowits­ch warf Kopf vor, „illegal Aufhältige quasi zu amnestiere­n“. Nach dem Entzug der Staatsbürg­erschaft bestehe kein Aufenthalt­stitel und damit auch keine Arbeitserl­aubnis mehr. „Mehr als fraglich“ist für Belakowits­ch, ob das Assoziieru­ngsabkomme­n mit der Türkei „all unsere aufenthalt­srechtlich­en Bestimmung­en einfach so aushebeln kann“. Kopf hatte eigentlich nur die Rechtslage dargelegt. Das Abkommen sieht vor, dass Türken keine weitere Arbeitsbew­illigung brauchen, wenn sie länger als fünf Jahre in Österreich sind. (j. n./APA)

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