Strache zur 150-Euro-Debatte: „Es geht um Nichtösterreicher“
FPÖ. Ein Taschengeld von 150 Euro genüge, wenn man mit einer Unterkunft, Essen und Medizin ausgestattet sei, sagt FPÖ-Chef Strache.
Die FPÖ ist nach dem 150-Euro-Sager von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein noch immer um Schadensbegrenzung bemüht: Es habe zuletzt, sagt FPÖ-Chef HeinzChristian Strache in einem YouTube-Video, „unmögliche Falschmeldungen“gegeben. Bei den viel diskutierten 150 Euro gehe es nämlich „ausdrücklich um Nichtösterreicher“. Konkret seien Menschen gemeint, „die noch nie in unser Sozialsystem eingezahlt haben, nicht Deutsch lernen und auch keiner Beschäftigung nachgehen wollen“.
Diese Personen sollen mit einer Unterkunft, Essen und medizinischer Versorgung ausgestattet werden und ein Taschengeld von 150 Euro im Monat erhalten. „Das genügt“, so Strache. Damit stellte er sich hinter Hartinger-Klein, die auf die Frage, ob man von 150 Euro im Monat leben könne, gemeint hatte: „Wenn man die Wohnung auch noch bekommt, dann sicher.“Nach heftiger Kritik fühlte sich die Sozialministerin missverstanden – sie habe von Asylwerbern gesprochen, „die ja rundum versorgt sind“. In der FPÖ hieß es gestern wiederum, dass damit nicht das Taschengeld für Asylwerber, das sich ja nur auf 40 Euro im Monat beläuft, gemeint sei. Es gehe um die Neuregelung der Mindestsicherung, wobei auch die nichts mit 150 Euro zu tun hat. Der Plan der Regierung sieht vor, dass die 863 Euro hohe Mindestsicherung um 300 Euro gekürzt wird, wenn bestimmte Vorgaben (Pflichtschulabschluss, Sprachkenntnisse etc.) nicht erfüllt werden.
Kritik übte die FPÖ auch an AMS-Chef Johannes Kopf, der gemeint hatte, das Austrotürken ihren Arbeitsplatz behalten könnten, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben. Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch warf Kopf vor, „illegal Aufhältige quasi zu amnestieren“. Nach dem Entzug der Staatsbürgerschaft bestehe kein Aufenthaltstitel und damit auch keine Arbeitserlaubnis mehr. „Mehr als fraglich“ist für Belakowitsch, ob das Assoziierungsabkommen mit der Türkei „all unsere aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen einfach so aushebeln kann“. Kopf hatte eigentlich nur die Rechtslage dargelegt. Das Abkommen sieht vor, dass Türken keine weitere Arbeitsbewilligung brauchen, wenn sie länger als fünf Jahre in Österreich sind. (j. n./APA)