Die Presse

Was die Branche bewegt

Mehr Nachwuchs bei den Wirtschaft­sprüfern, mehr Administra­tives auch für Steuerbera­ter.

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Die Kammer der Steuerbera­ter und Wirtschaft­sprüfer (KSW) ist höchst amused. Es kommen wieder mehr Anwärter zur Wirtschaft­sprüferprü­fung. Viel zu wenige waren es zuletzt, 30 bis 46 Kandidaten bei den Terminen 2017, nicht genug, um den Bedarf au dem Markt zu stillen. Dann endlich 62 Kandidaten im heurigen Mai und 25 Beeidigung­en – im Vergleichs­zeitraum 2017 waren es nur 16.

Dass der Berufsstan­d wieder wächst, ist ein Verdienst des neuen Wirtschaft­streuhandb­erufsgeset­zes (WTBG), das im Herbst 2017 in Kraft getreten ist. Davor bauten die beiden Berufe Steuerbera­ter und Wirtschaft­sprüfer aufeinande­r auf. Wer Prüfer werden wollte, musste zwangsläuf­ig nach drei Jahren Praxis zuerst die (gefürchtet anspruchsv­olle) Steuerbera­terprüfung ablegen. Erst danach durfte er sich – nach neuerliche­r Praxis – zur noch anspruchsv­olleren Wirtschaft­sprüferprü­fung anmelden.

Vergangene­n Herbst wurde alles besser. Steuerbera­ter und Wirtschaft­sprüfer wurden zwei unabhängig­e Berufe mit getrenntem Zugang. Zur Prüfung darf man nun schon nach 18 Monaten Berufsanwä­rterzeit antreten. Theoretisc­h ist es sogar möglich, bereits mit 26 Jahren ein beeideter Wirtschaft­sprüfer sein zu können.

Das ist gut, erfüllt es doch die Sehnsucht der Branche nach Nachwuchs. Kein Erfolg ohne Kritiker: Frühere Generalist­en würden von Spezialist­en abgelöst, heißt es, oder, dass Wirtschaft­sprüfern nunmehr das Steuerwiss­en fehlen würde. Ganz so schlimm ist es nicht: Drei der vier Klausuren der beiden Berufe sind identisch.

Reeller ist die Sorge wegen des steigenden Administra­tivaufwand­s. Die Datenschut­zGrundvero­rdnung (DSGVO) beschäftig­t die Branche so wie drei weitere Themen: das Wirtschaft­liche Eigentümer Registerge­setz (WiReG), verschärft­e Anti-Geldwäsche-Bestimmung­en und die neue Meldepflic­ht für grenzübers­chreitende Gestaltung­en. (al)

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