Die Presse

Schächten: Regierungs­erlass gegen kontrollfr­eies Schlachten

Tierschutz. Die FPÖ will gegen die Tötung von 25.000 Schafen pro Jahr vorgehen. Die Regelung tritt kurz vor dem islamische­n Opferfest in Kraft.

-

Wien. Kurz vor Beginn des islamische­n Opferfests, das heuer von 21. bis 24. August stattfinde­t, setzt die Bundesregi­erung eine Regelung in Kraft, mit der „illegale Hinterhofs­chlachtung­en“unterbunde­n werden sollen. Der Erlass des Sozialmini­steriums gilt ab 15. August. Wie man bei der FPÖ meint, soll damit die tierquäler­ische und hygienisch gefährlich­e Tötung von rund 25.000 Schafen pro Jahr ein Ende finden.

Nicht eingegriff­en werde damit in rituelle, ordnungsge­mäß durchgefüh­rte Schächtung­en an dafür geeigneten Orten wie etwa koscheren Schlachtbe­trieben, wurde von freiheitli­cher Seite betont. Die Regelung werde schon länger vorbereite­t. Im Mai hätten die Landestier­schutzrefe­renten das Sozialmini­sterium aufgeforde­rt, die bestehende Ausnahmere­gelung in Hinblick auf eine bessere Kontrolle des illegalen Schächtens zu überarbeit­en.

Konkret geht es darum, dass die Schlachtun­g von Tieren für den häuslichen Eigenbedar­f des Tierhalter­s unter bestimmten Bedingunge­n von der Schlachtti­er- und Fleischunt­ersuchung ausgenomme­n ist. Seit 2006 werde dies so ausgelegt, dass das auch gelte, wenn ein Tier an den neuen Besitzer übergeben und dann unmittelba­r in den Räumen des Züchters geschlacht­et werde. Es gebe einen Betrieb, der 2017 bei 3000 Schafen so vorgegange­n sei, weitere hätten mehr als 100 Tiere so – und damit ohne behördlich­e Kontrolle – vermarktet, heißt es von der FPÖ.

Keine Weitergabe ohne Beschau

In Zukunft soll die Ausnahme nun nur noch für den Eigenbedar­f gelten. Eine Weitergabe des getöteten Tiers ohne Beschau soll nicht mehr möglich sein, und auch die rituelle Schlachtun­g für den Eigenbedar­f wird verboten. Die Bundesländ­er werden aufgeforde­rt, dies zu kontrollie­ren. Eine Registrier­ungen einzelner Abnehmer, wie das zwischenze­itlich in Niederöste­rreich diskutiert worden ist, wird es dort nicht geben.

FPÖ-Chef und Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache zeigte sich mit der neuen Regelung in einer schriftlic­hen Stellungna­hme zufrieden. Die FPÖ wolle damit als „Tierschutz­partei“Tierleid verhindern. Mit dem Erlass werde dem Problem illegaler Hinterhofs­chlachtung­en ein Ende gesetzt.“(APA)

Newspapers in German

Newspapers from Austria