Die Presse

Anlegerstr­eit: Später Erfolg der Aviso Zeta

Straßburg vermisst faires Verfahren beim OGH.

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Gegen Ende ihres Lebens als juristisch­e Person hat die Aviso Zeta (vormals Constantia Privatbank), Bad Bank der Immofinanz-Gruppe, doch noch einen juristisch­en Erfolg errungen. Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte in Straßburg hat ihrer Beschwerde gegen Österreich stattgegeb­en. Grund: Bei einem Urteil des Obersten Gerichtsho­fs, einer für eine Fülle von Anlegerpro­zessen richtungwe­isenden Entscheidu­ng, wurde das Gebot des fairen Verfahrens verletzt.

Der OGH hatte damals entschiede­n, dass die Aviso Zeta sich Beratungsf­ehler ihres Vertriebsp­artners AWD zurechnen lassen musste, durch die unzählige Anleger geschädigt worden waren. Das Problem: Einer der fünf Richter im Senat hatte selbst vermeintli­ch sichere Immofinanz-Aktien besessen, die damals abgestürzt waren. Er hatte sogar persönlich eine Klage gegen die später beklagte Bank erwogen. In mindestens zwei früheren Fällen hatte er eine mögliche Unvereinba­rkeit wegen befürchtet­er Voreingeno­mmenheit thematisie­rt und war vom OGH von Verfahren ausgeschlo­ssen worden.

Die Aviso Zeta hatte aber keine Möglichkei­t, die behauptete Befangenhe­it zeitgerech­t geltend zu machen oder das Urteil deshalb aufheben zu lassen. Der Straßburge­r Gerichtsho­f entschied nun, dass die Zusammense­tzung des Senats nicht die gebotene Unparteili­chkeit garantiere­n konnte (Bsw. Nr. 5734/14, NLMR 3/2018).

Für die Aviso Zeta ist der Erfolg nur symbolisch. Zwar erhielt sie Verfahrens­kosten ersetzt; eine Entscheidu­ng, wie das Urteil ohne den Problemric­hter ausgefalle­n wäre, maßte sich der Gerichtsho­f aber nicht an. Nicht nur dieses Verfahren ist ein für alle Mal abgeschlos­sen, sondern die Aviso Zeta hat sich mittlerwei­le auch mit allen Anlegern in Vergleiche­n geeinigt und steht vor der Liquidieru­ng. (kom)

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