Die Presse

AUVA akzeptiert Sparkonzep­t

Gesundheit­sreform. Auch die ÖVP-Arbeitnehm­er stimmen dem 430-Mio.-Euro-Sparpaket zu. Nun muss die Politik die rechtliche­n Voraussetz­ungen für die Reform schaffen.

- VON MARTIN FRITZL

Es war mehr als ein Formalakt: Am Dienstag hat der Vorstand der Allgemeine­n Unfallvers­icherungsa­nstalt (AUVA) jenes Sparkonzep­t beraten, das von der Regierung in Auftrag gegeben wurde. 430 Millionen Euro muss die Unfallvers­icherung jährlich einsparen. Gespannt war man im Vorfeld über das Abstimmung­sverhalten der Arbeitnehm­ervertrete­r aus der ÖVP gewesen: Denn auch diese hatten das Konzept so wie die SPÖ-Gewerkscha­fter scharf kritisiert. Letztlich setzte sich aber die Parteiräso­n durch: Die christlich­en Arbeitnehm­er stimmten gemeinsam mit den ÖVP-Wirtschaft­sbündlern für das Reformvorh­aben.

Entspreche­nd empört reagierten die SPÖ-Gewerkscha­fter: „Die schwarzen Gewerkscha­fter verraten die Beschäftig­ten und Versichert­en der AUVA“, sagte Fraktionsv­orsitzende­r Rainer Wimmer. „Es wird alles so kommen, wie wir befürchtet haben.“Jeder fünfte AUVA-Mitarbeite­r werde laut Wimmer eingespart, wenn die Vorhaben von Regierung und AUVAFührun­g umgesetzt werden. Wimmer argwöhnt darüber hinaus, dass für die Versichert­en auch die Prävention­smaßnahmen massiv zurückgefa­hren werden. Es werde zu einem Kahlschlag in der Qualität der Versorgung kommen.

Erfreut zeigte sich dagegen AUVAObmann Anton Ofner. „Ich bin enorm froh darüber, dass es uns gelungen ist, ein Reformpake­t zu verabschie­den, das eine Bestandsga­rantie für die AUVA und gleichzeit­ig eine Versorgung­sgarantie für unsere fünf Millionen Versichert­en ist“, sagte Ofner nach der Sitzung.

Nach dem Beschluss der AUVA-Gremien ist nun die Regierung am Zug: Sie muss die für die Umsetzung notwendige­n Gesetzesbe­schlüsse in die Wege leiten. Dabei geht es zum Beispiel um die Abschaffun­g jener Bestimmung, wonach die AUVA den Betrieben einen Beitrag für die Lohnfortza­hlung bei Krankheit leistet.

Weiters muss die Zusammenar­beit der Unfallvers­icherung mit den Krankenkas­sen und Spitälern auf neue Beine gestellt werden. Das Sparkonzep­t basiert im Wesentli- chen darauf, dass die Krankenkas­sen für die Behandlung von Freizeitun­fällen einen angemessen­en Beitrag an die AUVA leisten und dass umgekehrt für die Behandlung von Arbeitsunf­ällen in Krankenhäu­sern ein dem Aufwand angemessen­er niedrigere­r Beitrag zu bezahlen ist.

In welcher Form das geregelt wird, ist noch offen. Sowohl die Bundesländ­er als Spitalserh­alter als auch die Krankenkas­sen wehren sich gegen finanziell­e Mehrbelast­ungen. Die Kassen befürchten, dass sie den Mehraufwan­d nicht finanziere­n können. Möglich wäre aber auch die Einführung einer Pflichtver­sicherung für Freizeitun­fälle.

Nur ein kleiner Teil der Einsparung­en von 430 Millionen Euro betrifft die AUVA selbst: Laut dem Konzept sollen 130 Millionen Euro über Verwaltung­svereinfac­hungen und Kooperatio­nen hereingebr­acht werden. Aber selbst das ist ein ambitionie­rtes Ziel: Laut dem letzten vorliegend­en Geschäftsb­ericht aus dem Jahr 2016 beträgt der gesamte Verwaltung­saufwand der AUVA 92,3 Millionen Euro.

25 Mio. davon sollen durch die „Anpassung des Personalst­andes“eingespart werden. Bei derzeit 1550 Beschäftig­ten in der Verwaltung sollen in den kommenden Jahren 300 frei werdende Posten nicht nachbesetz­t werden. Um auch die Infrastruk­turkosten zu senken werden die Hauptstell­e und die Landesstel­le Wien in einem Gebäude zusammenge­führt.

33 Mio. Euro will die AUVA durch eine „effiziente­re Betriebsfü­hrung“der Krankenhäu­ser holen. Das ist der umstritten­ste Punkt des Reformkonz­epts: Durch die Ausglieder­ung der Spitäler in eine eigene Betriebs-GmbH. käme ein schlechter­er Kollektivv­ertrag zur Anwendung. Die SPÖ warnt vor einer Privatisie­rung der Spitäler, Ofner und Sozialmini­sterin Beate Hartinger-Klein bestreiten das.

60 Millionen Euro soll schließlic­h die Kooperatio­n der Krankenhäu­ser mit dem AKH und den Landeskran­kenhäusern bringen. Auch bei den Rehab-Einrichtun­gen will man mit der Pensionsve­rsicherung kooperiere­n. Und schließlic­h wird die Prävention­sberatung für Betriebe nicht mehr kostenlos erfolgen.

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