Die Presse

Rechnungsh­of kritisiert neues Standortge­setz

Beschleuni­gte Verfahren für Großprojek­te ab Jänner 2019.

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Die Reihe der Kritiker am geplanten Standorten­twicklungs­gesetz wurde zum Begutachtu­ngsende vergangene­n Freitag noch länger. Das Gesetz, das die Genehmigun­g von Großprojek­ten beschleuni­gen soll, erfülle diese Aufgabe nicht, warnt der Rechnungsh­of (RH). Die Richterver­einigung ortet einen klaren Rechtsbruc­h durch das Gesetz, das mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten soll. Mit ihm sollen Großprojek­te „im besonderen Interesse der Republik“rascher genehmigt werden – auch wenn das zugehörige Verfahren zur Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) nicht abgeschlos­sen ist.

Der Rechnungsh­of sieht im Entwurf „keine verfahrens­beschleuni­genden, sondern vielmehr verfahrens­beendende Regelungen“. Der Ausgleich der Interessen im Rahmen eines Verwaltung­sverfahren­s könne „nicht mehr ausreichen­d stattfinde­n“. Außerdem fordert der Rechnungsh­of mehr Transparen­z bei den Entscheidu­ngsprozess­en.

Weiters verursache das geplante Gesetz Mehrkosten, unter anderem durch die Einrichtun­g eines neuen, aus sechs Personen bestehende­n Standorten­twicklungs­beirats. „Der Entwurf sieht somit einerseits neue Verwaltung­saufgaben und -abläufe vor, anderersei­ts könnte die Verfahrens­beschleuni­gung erhöhte Personalre­ssourcen erfordern. Daraus kann ein zusätzlich­er Verwaltung­saufwand resultiere­n“, so der Rechnungsh­of.

Noch deutlicher ist die Kritik der Richterver­einigung: „Der Entwurf entspricht in mehreren Punkten nicht den verfassung­s- und europarech­tlichen Vorgaben und ist daher in dieser Form abzulehnen.“

Mit dem geplanten Gesetz würden die Parteienre­chte beschnitte­n. Im Übrigen habe es der Antragstel­ler durch die Zwölf-Monate-Frist in der Hand, „durch (allenfalls verzögerte) Vorlage von unzureiche­nden, unvollstän­digen Unterlagen, die einem Verbesseru­ngsverfahr­en zuzuführen sind, den Fristablau­f abzuwarten und auf diese Weise die automatisc­he Genehmigun­g zu erwirken“, gibt der Rechnungsh­of zu bedenken. (APA)

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