Rechnungshof kritisiert neues Standortgesetz
Beschleunigte Verfahren für Großprojekte ab Jänner 2019.
Die Reihe der Kritiker am geplanten Standortentwicklungsgesetz wurde zum Begutachtungsende vergangenen Freitag noch länger. Das Gesetz, das die Genehmigung von Großprojekten beschleunigen soll, erfülle diese Aufgabe nicht, warnt der Rechnungshof (RH). Die Richtervereinigung ortet einen klaren Rechtsbruch durch das Gesetz, das mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten soll. Mit ihm sollen Großprojekte „im besonderen Interesse der Republik“rascher genehmigt werden – auch wenn das zugehörige Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht abgeschlossen ist.
Der Rechnungshof sieht im Entwurf „keine verfahrensbeschleunigenden, sondern vielmehr verfahrensbeendende Regelungen“. Der Ausgleich der Interessen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens könne „nicht mehr ausreichend stattfinden“. Außerdem fordert der Rechnungshof mehr Transparenz bei den Entscheidungsprozessen.
Weiters verursache das geplante Gesetz Mehrkosten, unter anderem durch die Einrichtung eines neuen, aus sechs Personen bestehenden Standortentwicklungsbeirats. „Der Entwurf sieht somit einerseits neue Verwaltungsaufgaben und -abläufe vor, andererseits könnte die Verfahrensbeschleunigung erhöhte Personalressourcen erfordern. Daraus kann ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand resultieren“, so der Rechnungshof.
Noch deutlicher ist die Kritik der Richtervereinigung: „Der Entwurf entspricht in mehreren Punkten nicht den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben und ist daher in dieser Form abzulehnen.“
Mit dem geplanten Gesetz würden die Parteienrechte beschnitten. Im Übrigen habe es der Antragsteller durch die Zwölf-Monate-Frist in der Hand, „durch (allenfalls verzögerte) Vorlage von unzureichenden, unvollständigen Unterlagen, die einem Verbesserungsverfahren zuzuführen sind, den Fristablauf abzuwarten und auf diese Weise die automatische Genehmigung zu erwirken“, gibt der Rechnungshof zu bedenken. (APA)