Klischeehafter Asylbescheid
Flüchtlinge. Die homosexuelle Orientierung bei einem Iraker ist laut Asylbehörde „nicht glaubhaft“: Der Mann gebe sich „zu mädchenhaft“.
Nach einem äußerst fragwürdig begründeten negativen Asylbescheid für einen laut eigenen Angaben homosexuellen Afghanen ist nun ein weiterer ähnlicher Fall bekannt geworden. Einem 27-jährigen irakischen Asylwerber, der als einen der Fluchtgründe seine Homosexualität angegeben hatte, wurde beschieden, dass er „zu mädchenhaft“und „nicht authentisch“auftrete.
Eine homosexuelle Orientierung sei deshalb „nicht glaubhaft“. Seine angegebene sexuelle Orientierung wirke auf die Behörde „lediglich gespielt“. Der Asylantrag des Mannes wurde deshalb abgelehnt.
Erst vergangene Woche wurde, wie berichtet, ein ähnlich gelagerter Fall in Niederösterreich publik: Der Asylantrag eines homosexuellen Afghanen wurde abgelehnt, weil dieser laut Behörde „zu wenig schwul“wirkte.
„Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten“, hatte ein Asylbeamter der Regionalstelle Wiener Neustadt geschrieben. Und: „Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten.“Diese Begründung hatte für internationales mediales Echo gesorgt.
Eine ebenso klischeehafte Begründung sorgt nun eben auch im Fall des 27-jährigen Irakers für Diskussionen. Homosexuelle Interessengemeinschaften kritisieren die Behörden und sprechen von Diskriminierung. Im Innenministerium weist man die Kritik zurück. Jeder Fall werde auf Plausibilität überprüft, man könne aber nicht jeder einzelnen Formulierung in oft 50 bis 70 Seiten langen Asylbescheiden nachgehen. (APA)