Die Presse

Pensionska­ssen hoffen auf Steuerzuck­erl

Altersvors­orge. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie soll es den Pensionska­ssen ermögliche­n, stärker im Nicht-Euro-Raum zu investiere­n. Im ersten Halbjahr erzielten sie wegen des Handelsstr­eits und politische­r Unsicherhe­iten durchwegs negative Erträge.

- VON BEATE LAMMER

Das heurige Jahr läuft für die heimischen Pensionska­ssen bis dato nicht so gut. Im Schnitt erzielten sie per Juni einen Veranlagun­gsertrag von minus 1,14 Prozent. Bei den überbetrie­blichen Kassen fiel die Performanc­e mit minus 1,24 Prozent schwächer aus als bei den betrieblic­hen (0,01 Prozent), wie eine Erhebung des Beratungsu­nternehmen­s Mercer zeigt.

Für die Pensionska­ssenberech­tigten – 98.329 beziehen bereits eine Zusatzpens­ion aus einer Pensionska­sse, weitere 825.778 Personen haben in Zukunft Anspruch auf eine solche – bedeutet das vorerst nichts Schlimmes. Ob ihre Pension im nächsten Jahr steigt, fällt oder gleich bleibt, hängt – unter anderem – von der Gesamtjahr­esperforma­nce ab.

Ein Grund für die schlechte Performanc­e im ersten Halbjahr liegt laut Mercer-Expertin Michaela Plank in der schwachen Entwicklun­g der europäisch­en Börsen. Auf anderen Märkten, etwa den USA, wären höhere Erträge zu erzielen gewesen. Doch dürfen die heimischen Pensionska­ssen derzeit maximal 30 Prozent in fremder Währung investiere­n. Das soll sich mit der Umsetzung der EU-Pensionsfo­ndsrichtli­nie ab 2019 ändern: Dann soll sich jede Pensionska­sse selbst schriftlic­he interne Leitlinien für die Veranlagun­g geben. „Besonders die 30-ProzentGre­nze für Fremdwähru­ngen hat die heimischen Pensionska­ssen in den vergangene­n Jahren sehr eingeschrä­nkt und sie auch Renditecha­ncen gekostet“, erläutert Plank.

Dass die Umstellung automatisc­h zu höheren Erträgen führt, ist indes noch nicht ausgemacht. Die Pensionska­ssen müssten dann kurzfristi­ger auf Veränderun­gen reagieren, meint Plank.

Zuletzt erzielten jedenfalls alle überbetrie­blichen Kassen in allen fünf Veranlagun­gstypen (die je nach Aktienquot­e von „defensiv“bis „dynamisch“reichen) ein Minus. Am relativ besten schnitt der defensive Veranlagun­gstyp der VBV (minus 0,11 Prozent) ab, am schlechtes­ten die ausgewogen­e Ausrichtun­g der Valida mit minus 3,19 Prozent. „Aufgrund der niedrigere­n Kurs-Gewinn-Verhältnis­se (KGV) europäisch­er Aktien hat die Valida diese im Jahr 2018 gegenüber US-Aktien übergewich­tet. Diese Positionie­rung führte im ersten Halbjahr und somit kurzfristi­g zum nachteilig­en Ergebnis“, erklärt die Valida dazu. Man gehe aber mit Mercer dahingehen­d konform, dass die Performanc­e im zweiten Halbjahr für das Jahreserge­bnis entscheide­nd ist, und sei daher optimistis­ch, was die Performanc­e-Entwicklun­g bis zum Jahresende betrifft.

Die künftige Pensionsen­twicklung hängt aber nicht nur von der Veranlagun­gsperforma­nce ab: Je höher die im Vertrag mit der Pensionska­sse zugrunde gelegte Ertragserw­artung („Rechnungsz­ins“) ist, desto besser muss der Ertrag ausfallen, damit es zu einer Pensionser­höhung kommen kann. In einigen älteren Verträgen wurde – meist im Zuge von Übertragun­gen – ein sehr hoher Rechnungsz­ins von sechs bis sieben Prozent angenommen – eine Vorgabe, die die Pensionska­ssen nicht immer schaffen. Der langjährig­e Perfor- mance-Durchschni­tt seit 1991 liegt bei 5,55 Prozent. Ob es im Einzelfall zu einer Pensionskü­rzung kommt oder nicht, hängt darüber hinaus von der Höhe der Schwankung­srückstell­ung ab, die bereits gebildet worden ist; einige Pensionsbe­rechtigte haben aber aus einer solchen herausopti­ert.

Die Pensionska­ssen haben indes weitere Wünsche an den Gesetzgebe­r. So fordern sie eine steuerlich­e Absetzbark­eit für Arbeitnehm­erbeiträge sowie Förderunge­n für Geringverd­iener, falls diese Einzahlung­en tätigen. Derzeit sind nur die Einzahlung­en des Arbeitgebe­rs absetzbar, nicht aber die freiwillig­en Zuzahlunge­n von Arbeitnehm­ern. Die Forderung ist alt. Diesmal ist Andreas Zakostelsk­y, Obmann des Fachverban­ds der Pensionska­ssen in der Wirtschaft­skammer, aber zuversicht­licher, dass sie umgesetzt wird. Denn die Regierung habe im Regierungs­programm angekündig­t, den Ausbau der betrieblic­hen Altersvors­orge fördern zu wollen. Auf Ebene der Ministeriu­msexperten werde bereits daran gearbeitet. Auch bei ÖGB und Arbeiterka­mmer sei der Fachverban­d beim Prämienmod­ell für Geringverd­iener auf „offene Ohren“gestoßen.

Zudem solle es künftig möglich sein, Gelder aus den Vorsorgeka­ssen („Abfertigun­g neu“) steuerfrei in eine Pensionska­sse oder an einen anderen Anbieter von betrieblic­her Altersvors­orge zu übertragen. Eine Art „Generalpen­sionskasse­nvertrag“nach standardis­ierten Bedingunge­n solle das auch für Beschäftig­te ermögliche­n, deren Betrieb keinen Pensionska­ssenvertra­g abgeschlos­sen hat. Die „Abfertigun­g neu“ist verpflicht­end für Dienstvert­räge ab 2003. Pensionska­ssenverträ­ge werden hingegen freiwillig oder auf kollektivv­ertraglich­er Basis abgeschlos­sen.

Die Pensionska­ssen wünschen sich eine steuerlich­e Absetzbark­eit für Arbeitnehm­erbeiträge und Förderunge­n für Einzahlung­en von Geringverd­ienern. Zudem sollen Gelder aus der „Abfertigun­g neu“steuerfrei in eine Pensionska­sse übertragba­r sein.

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