Pensionskassen hoffen auf Steuerzuckerl
Altersvorsorge. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie soll es den Pensionskassen ermöglichen, stärker im Nicht-Euro-Raum zu investieren. Im ersten Halbjahr erzielten sie wegen des Handelsstreits und politischer Unsicherheiten durchwegs negative Erträge.
Das heurige Jahr läuft für die heimischen Pensionskassen bis dato nicht so gut. Im Schnitt erzielten sie per Juni einen Veranlagungsertrag von minus 1,14 Prozent. Bei den überbetrieblichen Kassen fiel die Performance mit minus 1,24 Prozent schwächer aus als bei den betrieblichen (0,01 Prozent), wie eine Erhebung des Beratungsunternehmens Mercer zeigt.
Für die Pensionskassenberechtigten – 98.329 beziehen bereits eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse, weitere 825.778 Personen haben in Zukunft Anspruch auf eine solche – bedeutet das vorerst nichts Schlimmes. Ob ihre Pension im nächsten Jahr steigt, fällt oder gleich bleibt, hängt – unter anderem – von der Gesamtjahresperformance ab.
Ein Grund für die schlechte Performance im ersten Halbjahr liegt laut Mercer-Expertin Michaela Plank in der schwachen Entwicklung der europäischen Börsen. Auf anderen Märkten, etwa den USA, wären höhere Erträge zu erzielen gewesen. Doch dürfen die heimischen Pensionskassen derzeit maximal 30 Prozent in fremder Währung investieren. Das soll sich mit der Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichtlinie ab 2019 ändern: Dann soll sich jede Pensionskasse selbst schriftliche interne Leitlinien für die Veranlagung geben. „Besonders die 30-ProzentGrenze für Fremdwährungen hat die heimischen Pensionskassen in den vergangenen Jahren sehr eingeschränkt und sie auch Renditechancen gekostet“, erläutert Plank.
Dass die Umstellung automatisch zu höheren Erträgen führt, ist indes noch nicht ausgemacht. Die Pensionskassen müssten dann kurzfristiger auf Veränderungen reagieren, meint Plank.
Zuletzt erzielten jedenfalls alle überbetrieblichen Kassen in allen fünf Veranlagungstypen (die je nach Aktienquote von „defensiv“bis „dynamisch“reichen) ein Minus. Am relativ besten schnitt der defensive Veranlagungstyp der VBV (minus 0,11 Prozent) ab, am schlechtesten die ausgewogene Ausrichtung der Valida mit minus 3,19 Prozent. „Aufgrund der niedrigeren Kurs-Gewinn-Verhältnisse (KGV) europäischer Aktien hat die Valida diese im Jahr 2018 gegenüber US-Aktien übergewichtet. Diese Positionierung führte im ersten Halbjahr und somit kurzfristig zum nachteiligen Ergebnis“, erklärt die Valida dazu. Man gehe aber mit Mercer dahingehend konform, dass die Performance im zweiten Halbjahr für das Jahresergebnis entscheidend ist, und sei daher optimistisch, was die Performance-Entwicklung bis zum Jahresende betrifft.
Die künftige Pensionsentwicklung hängt aber nicht nur von der Veranlagungsperformance ab: Je höher die im Vertrag mit der Pensionskasse zugrunde gelegte Ertragserwartung („Rechnungszins“) ist, desto besser muss der Ertrag ausfallen, damit es zu einer Pensionserhöhung kommen kann. In einigen älteren Verträgen wurde – meist im Zuge von Übertragungen – ein sehr hoher Rechnungszins von sechs bis sieben Prozent angenommen – eine Vorgabe, die die Pensionskassen nicht immer schaffen. Der langjährige Perfor- mance-Durchschnitt seit 1991 liegt bei 5,55 Prozent. Ob es im Einzelfall zu einer Pensionskürzung kommt oder nicht, hängt darüber hinaus von der Höhe der Schwankungsrückstellung ab, die bereits gebildet worden ist; einige Pensionsberechtigte haben aber aus einer solchen herausoptiert.
Die Pensionskassen haben indes weitere Wünsche an den Gesetzgeber. So fordern sie eine steuerliche Absetzbarkeit für Arbeitnehmerbeiträge sowie Förderungen für Geringverdiener, falls diese Einzahlungen tätigen. Derzeit sind nur die Einzahlungen des Arbeitgebers absetzbar, nicht aber die freiwilligen Zuzahlungen von Arbeitnehmern. Die Forderung ist alt. Diesmal ist Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensionskassen in der Wirtschaftskammer, aber zuversichtlicher, dass sie umgesetzt wird. Denn die Regierung habe im Regierungsprogramm angekündigt, den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge fördern zu wollen. Auf Ebene der Ministeriumsexperten werde bereits daran gearbeitet. Auch bei ÖGB und Arbeiterkammer sei der Fachverband beim Prämienmodell für Geringverdiener auf „offene Ohren“gestoßen.
Zudem solle es künftig möglich sein, Gelder aus den Vorsorgekassen („Abfertigung neu“) steuerfrei in eine Pensionskasse oder an einen anderen Anbieter von betrieblicher Altersvorsorge zu übertragen. Eine Art „Generalpensionskassenvertrag“nach standardisierten Bedingungen solle das auch für Beschäftigte ermöglichen, deren Betrieb keinen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat. Die „Abfertigung neu“ist verpflichtend für Dienstverträge ab 2003. Pensionskassenverträge werden hingegen freiwillig oder auf kollektivvertraglicher Basis abgeschlossen.
Die Pensionskassen wünschen sich eine steuerliche Absetzbarkeit für Arbeitnehmerbeiträge und Förderungen für Einzahlungen von Geringverdienern. Zudem sollen Gelder aus der „Abfertigung neu“steuerfrei in eine Pensionskasse übertragbar sein.