Die Presse

Untervermi­eter kann nicht jeden Betrag verlangen

Mieter brachte Geldgier um seine Wohnung.

- VON JUDITH HECHT

D ie Mieter einer 200 m2 Wohnung in der Wiener Innenstadt hatten ein Zimmer um 1000 Euro pro Monat ständig untervermi­etet. Den Rest der Wohnung vermietete­n sie über eine internatio­nale Buchungspl­attform tage-, wochen oder monatsweis­e an bis zu elf Personen. Abhängig von der Jahreszeit verlangten die Hauptmiete­r pro Tag zwischen 229 und 249 Euro. Eine Woche kostete 1540 Euro, ein Monat 6600 Euro.

Für die Hauptmiete­r war das Ganze ein lukratives Geschäft, schließlic­h hatten sie pro Monat nur 2391,28 Euro an Mietzins zu zahlen, pro Tag also etwa 79 Euro. Freilich hatten sie diverse Kosten, die die laufende Untervermi­etungen mit sich brachten. Dennoch brachte ihnen ihre Nebentätig­keit zwischen 190 und 250 Prozent mehr als sie die geräumige Innenstadt-Wohnung selbst kostete. I rgendwann bekam die Wohnungsei­gentümerin von den Aktivitäte­n ihrer Hauptmiete­r Wind und kündigte sie. Und die Mieter? Die wehrten sich und zogen bis vor den Obersten Gerichtsho­f. Doch auch er bestätigte die Entscheidu­ng der Vorinstanz­en im Ergebnis. Als Kündigungs­grund ließ der OGH allerdings nur gelten, dass die Mieter mit der Wohnung Geld gemacht hatten, indem sie die Bleibe Dritten zu unverhältn­ismäßig hohen Konditione­n überlassen hatten. Und das ist nach § 30 des Mietrechts­gesetzes nicht erlaubt. Dass die Wohnung zum Zeitpunkt der Aufkündigu­ng gerade nicht untervermi­etet war, spielte für das Urteil keine Rolle.

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