Richtersein ist eine Sache des Charakters
Der Rechtsstaat kann nur so gut sein wie seine Richter. Jüngste Diskussionen rückten die Gerichtsbarkeit in ein schiefes Licht.
Hitzige Diskussionen wurden in den vergangenen Tagen und Monaten über Kandidaten für Richterämter geführt. Das mag auf den ersten Blick überraschen, weil ja Richter Beamte sind und bei anderen Beamten keine vergleichbare Sensibilität besteht. Richter unterscheiden sich aber ganz grundsätzlich von anderen Beamten: Richter sind unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar.
Unabhängig heißt, jeder Richter ist vom ersten Tag an für seine Entscheidungen verantwortlich. Er kann die Verantwortung nicht abschieben. Niemand kann ihm vorschreiben, wie er entscheidet. Die Unabhängigkeit ist kein Privileg der Richter, sondern ein Vorrecht der Bürger. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Rechtssachen von einem unabhängigen Gericht beurteilt und entschieden werden.
Unabsetzbar bedeutet, dass Richter nicht gegen ihren Willen aus dem Amt entfernt werden können. Außer es kommt zu einem Disziplinarverfahren, das wegen schwerer Disziplinarvergehen mit einer Amtsenthebung endet. Oder es gibt ein Dienstgerichtsverfahren, weil der Richter wegen Krankheit oder aus anderen Gründen unfähig wird, sein Amt auszuüben.
Auf einen anderen Posten können Richter nur versetzt werden, wenn sie das selbst anstreben und sich darum bewerben. Wer einmal Richter ist, bleibt es regelmäßig bis zur Pension, und er bleibt dort, wo er bleiben will. Aber nicht nur deshalb muss genau geprüft werden, ob sich jemand zum Richter eignet. Denn richterliche Arbeit ist mehr als bloße Anwendung von Gesetzen.
Ein ganz wesentlicher Teil ist die Feststellung des Sachverhalts. Das wird oft übersehen und die Bedeutung der ersten Instanz nicht richtig eingeschätzt. Dabei muss es unmittelbar einleuchten, dass eine Entscheidung nur dann richtig sein kann, wenn sie auf dem wahren Sachverhalt beruht.
Richter müssen daher herausfinden, was tatsächlich geschehen ist. Ob das gelingt, hängt auch von der Persönlichkeit des Richters ab. Oft werden Richter der Wahrheit nur auf die Spur kommen, wenn sie fähig und bereit sind, sich in andere hineinzuversetzen. Denn nur so werden sie den richtigen Zugang und vor allem auch den richtigen Ton finden, um von Parteien und Zeugen zu erfahren, was wirklich geschehen ist.
Ohne ehrliches Interesse für Menschen wird auch oft die Motivation fehlen, der Sache auf den Grund zu gehen. Je komplizierter ein Sachverhalt, desto schwieriger ist meist auch die Entscheidung. Auch hier kommt es darauf an, in welchem Maß Richter bereit sind, sich mit der Sache wirklich auseinanderzusetzen.
Denn Richter sind in einer Machtposition. Wie sie diese Macht nutzen, hängt von ihrem