Patienten auch vor Übervorteilung schützen
„BWB-Chef: ,Es wird ein heftiger Herbst‘“, Interview mit Theo Tanner, von Judith Hecht, 20. 9. Im Mittelpunkt jeder Betrachtung in Sachen Medizin sollte die Sicherheit der Patienten und Patientinnen stehen. Dazu gehört auch der Schutz vor jeglicher Übervorteilung. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die strikte Funktionstrennung der ärztlichen Tätigkeiten von den Aufgaben, die von der Apotheke zu erfüllen sind.
Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin hat bei der Verschreibung von Medikamenten außer den medizinischen Belangen nichts und vor allem den Preis der Arzneimittel nicht zu berücksichtigen. Ob eine Verordnung stattfindet oder nicht, hat auf das ärztliche Einkommen keinen direkten Einfluss. Aus diesem Grund wurde die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker durch den Stauferkaiser Friedrich II. verfügt.
Keine Frage ist, dass die Entlohnung ärztlicher Leistungen mehr als reformbedürftig ist. Es kann nicht sein, dass eine Ordination nur dann interessant ist, wenn eine Hausapotheke dabei ist. Die Honorare müssen so angemessen sein, dass Ärzte nicht gezwungen sind, ihr Einkommen über den „Umweg“von „speziellen“Behandlungen und bevorzugter Behandlung von Privatpatienten zu erzielen.
Reformbedürftig ist auch das Angebot bzw. die Beratung der Apotheken. Mittlerweile ist das echte Medikament, also das registrierte Arzneimittel, irgendwie zum Stiefkind verkommen. Die Apotheke ist zum Marktplatz unwirksamer Mittel geworden. Homöopathie, Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate u. a. m. haben mehr Bedeutung erlangt als das klassische Medikament. Die Krankenkassen fördern das sogar, weil dadurch der Preis für echte und wirksame Medikamente indirekt gestützt wird. Auf der Strecke bleiben die Patienten, weil ihnen letztlich etwas vollkommen Unnötiges verkauft wird.