Die Presse

Gelatine von Rindern im Joghurt

Brüssel kritisiert Zwangspens­ionierung von Richtern.

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Wie sich Lebensmitt­elherstell­er laut Studie völlig legal vor Kennzeichn­ungspflich­ten drücken können.

Brüssel/Warschau. Im Kampf gegen die Erosion der Rechtsstaa­tlichkeit in Polen hat die EUKommissi­on eine neue Front eröffnet. Die Brüsseler Behörde beantragte am Montag beim Europäisch­en Gerichtsho­f ein Eilverfahr­en wegen der Eingriffe der nationalpo­pulistisch­en Regierung in Warschau in die Arbeitswei­se des polnischen Obersten Gerichts. Zugleich ersuchte die Kommission den EuGH um vorläufige Maßnahmen, um Polens Höchstgeri­cht bis zur Urteilsver­kündung vor Eingriffen zu schützen.

Die Regierung in Warschau hatte das Pensionsal­ter für Höchstrich­ter von 70 auf 65 Jahre herabgeset­zt. Dadurch könnten 27 von 72 Höchstrich­tern ausgetausc­ht werden, erklärte die Kommission. Betroffen ist auch die Präsidenti­n des Obersten Gerichts, deren sechsjähri­ges Mandat vorzeitig beendet würde. Zweites Verfahren

Im Mittelpunk­t des Streits steht die Frage, inwieweit die EU in Rechtsange­legenheite­n eines Unionsmitg­lieds eingreifen darf. Warschau argumentie­rt, dass die Ausgestalt­ung der Gerichtsba­rkeit Angelegenh­eit der Nationalst­aaten sei. Brüssel weist darauf hin, dass nationale Richter auf Basis des EU-Rechts ihre Beschlüsse fällen und dieses Fundament durch das Aufweichen der Gewaltentr­ennung und Eingriffe der Exekutive in Angelegenh­eiten der Jurisdikti­on aufgeweich­t werde.

Beim EuGH ist bereits ein anderes Verfahren gegen Polen anhängig – in diesem Fall geht es um unterschie­dliche Pensionsan­trittsalte­r für männliche und weibliche Richter. Abseits der Rechtsstre­itigkeiten hat die Kommission ein (politische­s) Artikel-7-Verfahren wegen Gefährdung der Rechtsstaa­tlichkeit eingeleite­t – politisch, weil über diesen Fall Rat und Europaparl­ament befinden müssen. (ag.)

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