Gelatine von Rindern im Joghurt
Brüssel kritisiert Zwangspensionierung von Richtern.
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Brüssel/Warschau. Im Kampf gegen die Erosion der Rechtsstaatlichkeit in Polen hat die EUKommission eine neue Front eröffnet. Die Brüsseler Behörde beantragte am Montag beim Europäischen Gerichtshof ein Eilverfahren wegen der Eingriffe der nationalpopulistischen Regierung in Warschau in die Arbeitsweise des polnischen Obersten Gerichts. Zugleich ersuchte die Kommission den EuGH um vorläufige Maßnahmen, um Polens Höchstgericht bis zur Urteilsverkündung vor Eingriffen zu schützen.
Die Regierung in Warschau hatte das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Dadurch könnten 27 von 72 Höchstrichtern ausgetauscht werden, erklärte die Kommission. Betroffen ist auch die Präsidentin des Obersten Gerichts, deren sechsjähriges Mandat vorzeitig beendet würde. Zweites Verfahren
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, inwieweit die EU in Rechtsangelegenheiten eines Unionsmitglieds eingreifen darf. Warschau argumentiert, dass die Ausgestaltung der Gerichtsbarkeit Angelegenheit der Nationalstaaten sei. Brüssel weist darauf hin, dass nationale Richter auf Basis des EU-Rechts ihre Beschlüsse fällen und dieses Fundament durch das Aufweichen der Gewaltentrennung und Eingriffe der Exekutive in Angelegenheiten der Jurisdiktion aufgeweicht werde.
Beim EuGH ist bereits ein anderes Verfahren gegen Polen anhängig – in diesem Fall geht es um unterschiedliche Pensionsantrittsalter für männliche und weibliche Richter. Abseits der Rechtsstreitigkeiten hat die Kommission ein (politisches) Artikel-7-Verfahren wegen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet – politisch, weil über diesen Fall Rat und Europaparlament befinden müssen. (ag.)