Sollen Jugendliche raus aus dem Maßnahmenvollzug?
Experten-Plattform fordert: Einweisung muss erschwert werden.
Zuletzt wurde die Forderung nach der – schubladisierten – Reform des Maßnahmenvollzuges wieder lauter („Die Presse“berichtete). Gestern, Montag meldete sich die „Plattform Maßnahmenvollzug“via Pressekonferenz zu Wort. Beim Maßnahmenvollzug geht es um Personen, die entweder als zurechnungsunfähig (§21 Absatz 1 StGB) oder aufgrund ihrer geistig-seelischen Verfassung als gefährlich eingestuft wurden (§21 Absatz 2 StGB).
Ein Hauptkritikpunkt der Plattform betrifft die Jugendlichen. Derzeit befinden sich 27 junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) und acht Burschen und zwei Mädchen unter 18 Jahren im Maßnahmenvollzug. Nicht Volljährige hätten im Maßnahmenvollzug nichts verloren, sagt Katharina Beclin vom Institut für Strafrecht und Kriminologie. „Aus wissenschaftlicher Sicht ist es fraglich, ob Persönlichkeitsstörungen bei Jugendlichen überhaupt diagnostiziert werden können.“
Die Leiterin der Drogenambulanz am Wiener AKH, Gabriele Fischer, findet es zudem einen „Skandal“, dass die Jungen mitmitunter in „Alters- oder Pflegeheimen geparkt“werden. Generell würden Untergebrachte oft über Jahre verwahrt, ohne dass sie eine entsprechend qualifizierte Therapie erhalten. Die Therapie müsse zudem auch transparent sein, so Fischer: „Der Betroffene, aber auch seine Angehörigen müssen wissen, wo er steht.“Ein weiterer Vorwurf Fischers: Weil Nachbetreuungseinrichtungen fehlen, würde die bedingte Entlassung oft nicht vorgenommen, obwohl die Voraussetzungen vorlägen.
Apropos Voraussetzungen: Derzeit genügt ein mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohtes Anlassdelikt für die Einweisung. Die Experten wollen eine Eingrenzung auf Verbrechen, die mit mehr als drei Jahren bedroht sind, womit gefährliche Drohung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt herausfallen. (APA)