Wer sich wehrt, verliert? Das ist unerträglich!
Der Fall Maurer macht eine Gesetzesreparatur unumgänglich.
Frauenverachter,
Chauvinisten, Sexisten aller Art, ab ans Smartphone, belästigt und beleidigt, wie es euch gefällt, es wird keine Konsequenz haben – im Gegenteil, wenn sich die Frau dagegen (mangels Alternative via Veröffentlichung) wehrt, springt vielleicht sogar Geld heraus: Schadenersatz, denn selbst wenn man Frauen auf das Obszönste via Direktnachricht vom Firmen-Facebook-Account beleidigt, das Posting mit seinen typischen Fehlern versieht – man kann immer sagen, jemand anders war’s.
Natürlich soll niemand für Nachrichten am öffentlichen Pranger stehen, die er nicht zweifelsfrei verfasst hat. Aber nicht nur, dass Sigrid Maurer 4000 Euro an den Lokalbesitzer, dem nicht einmal der Richter geglaubt hat, zahlen soll, ist unerträglich. Dass Frauen nur der öffentliche Pranger bleibt, sich zu wehren, ebenso. Selbst der Richter übte dezent Kritik an der Lage: „Dass das, was Ihnen angetan wurde, nicht strafbar ist, steht auf einem anderen Blatt.“Belästigung via Direktnachricht ist nicht strafbar, diese Lücke muss repariert werden. Ehrenbeleidigung ist erst strafbar, wenn sie vor mindestens zwei Personen erfolgt. Deutschland ist weiter, es reicht, wenn (ohne Zeugen) die Würde verletzt wird. Da hätte sich Maurer anders wehren können. Sie wäre Klägerin, nicht Angeklagte.