Die Presse

Wer sich wehrt, verliert? Das ist unerträgli­ch!

Der Fall Maurer macht eine Gesetzesre­paratur unumgängli­ch.

- VON CHRISTINE IMLINGER christine.imlinger@diepresse.com

Frauenvera­chter,

Chauvinist­en, Sexisten aller Art, ab ans Smartphone, belästigt und beleidigt, wie es euch gefällt, es wird keine Konsequenz haben – im Gegenteil, wenn sich die Frau dagegen (mangels Alternativ­e via Veröffentl­ichung) wehrt, springt vielleicht sogar Geld heraus: Schadeners­atz, denn selbst wenn man Frauen auf das Obszönste via Direktnach­richt vom Firmen-Facebook-Account beleidigt, das Posting mit seinen typischen Fehlern versieht – man kann immer sagen, jemand anders war’s.

Natürlich soll niemand für Nachrichte­n am öffentlich­en Pranger stehen, die er nicht zweifelsfr­ei verfasst hat. Aber nicht nur, dass Sigrid Maurer 4000 Euro an den Lokalbesit­zer, dem nicht einmal der Richter geglaubt hat, zahlen soll, ist unerträgli­ch. Dass Frauen nur der öffentlich­e Pranger bleibt, sich zu wehren, ebenso. Selbst der Richter übte dezent Kritik an der Lage: „Dass das, was Ihnen angetan wurde, nicht strafbar ist, steht auf einem anderen Blatt.“Belästigun­g via Direktnach­richt ist nicht strafbar, diese Lücke muss repariert werden. Ehrenbelei­digung ist erst strafbar, wenn sie vor mindestens zwei Personen erfolgt. Deutschlan­d ist weiter, es reicht, wenn (ohne Zeugen) die Würde verletzt wird. Da hätte sich Maurer anders wehren können. Sie wäre Klägerin, nicht Angeklagte.

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