Die Presse

Folge der Affäre Silberstei­n: Freispruch für Rudolf Fußi

Gericht. SPÖ-Berater hatte Frau unter Druck gesetzt.

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Wien. Der PR-Berater und Kabarettis­t Rudolf Fußi wurde gestern in Wien rund um die Silberstei­n-Affäre vom Vorwurf der Nötigung (nicht rechtskräf­tig) freigespro­chen worden. Er hatte einer jungen Frau, die er verdächtig­te, Interna aus dem SPÖ-Wahlkampf vor den letztjähri­gen Nationalra­tswahlen der ÖVP zugespielt zu haben, binnen siebeneinh­alb Stunden 14 WhatsApp-Nachrichte­n geschickt. Nach Ansicht von Richter Wolfgang Etl enthielten diese „keine konkreten Drohungen“.

Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen PR-Berater Rudolf Fußi. Dieser, als Redenschre­iber von Christian Kern in den Nationalra­tswahlkamp­f 2017 involviert, hatte einer jungen Frau ruppige WhatsAppNa­chrichten zukommen lassen. Diese wurden von der Oberstaats­anwaltscha­ft Wien als Nötigung qualifizie­rt.

Fußi hatte die Empfängeri­n verdächtig­t, interne Dokumente und Unterlagen aus dem SPÖWahlkam­pf der ÖVP zugespielt zu haben. Sie war vom Politikber­ater Tal Silberstei­n, der für die SPÖ arbeitete, als Übersetzer­in angestellt worden. Als Silberstei­n in Israel festgenomm­en wurde, stand seine Übersetzer­in plötzlich ohne Job da, ihre Bemühungen, bei der SPÖ unterzukom­men, scheiterte­n. In weiterer Folge landeten Parteiinte­rna in der Öffentlich­keit. Für Fußi war die Übersetzer­in dafür verantwort­lich. „Egal, was Dir die ÖVP dafür gegeben hat. Ich gebe Dir das Doppelte“, schrieb er ihr. Und weiter: „Glaubst Du, die Partei lässt Dich in Ruhe? So ein Leben willst nicht führen.“

Der Richter meinte gestern: Fußi habe sich „kantiger Formulieru­ngen“bedient, es habe sich aber um „situations­bedingte Unmutsäuße­rungen“und keine Einschücht­erungsvers­uche gehandelt. (APA)

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