Türke verliert Österreichs Pass
Der Mann hat zu wenig an der Aufklärung des Falls mitgewirkt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelbürger bestätigt. Die am Montag veröffentlichte Entscheidung ist deswegen brisant, weil sie letztinstanzlich klarstellt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht sehr wohl glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.
Der betroffene Mann hat gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts berufen. Dieses wiederum hat davor einen Bescheid der Landesregierung bestätigt. Basis für die Entscheidung des Landes war eine vom Innenministerium übermittelte türkische Wählerevidenzliste für den Amtsbereich des türkischen Generalkonsulats in Salzburg. Im Rahmen der Beweiswürdigung legte das Landesverwaltungsgericht dar, dass nur eine türkische Behörde eine solche Liste von 29.602 Datensätzen anlegen könne, sodass es sich bei dieser Liste um eine türkische Wählerevidenz handle. Für eine versehentliche antraglose Wiederverleihung gebe es auch keine Anhaltspunkte.
Der Verwaltungsgerichtshof schloss sich nun dieser Sichtweise an. Die Beweiswürdigung des Landesverwaltungsgerichts sei schlüssig und nachvollziehbar gewesen, heißt es in der Entscheidung des Höchstgerichts. Trotz wiederholter Aufforderungen der Behörde und des Landesverwaltungsgerichts zur Vorlage diverser Unterlagen, vor allem eines Auszugs aus dem türkischen Personenstandsregister, habe der Betroffene nicht nachvollziehbar begründet, weshalb ihm die Vorlage nicht möglich gewesen sei. Diese fehlende Mitwirkung hat schon das Landesverwaltungsgericht dazu bewogen, davon auszugehen, dass der Mann aufgrund eines Antrags seinerseits die türkische Staatsangehörigkeit wiedererworben habe.
Verbleib im Land möglich
Beim VwGH liegen derzeit keine weiteren gleich gearteten Fälle, allerdings könnten nach Entscheidungen der Unterinstanz schon bald ähnliche folgen. Ob der nun betroffene Mann Österreich verlassen muss, ist indes noch unklar. Er könnte auch die österreichische Staatsbürgerschaft neu beantragen oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Auch diese Fragen müssten letztendlich Gerichte entscheiden.