Die Presse

Dritte Piste: Bürgerinit­iative blitzt ab

Flughafen. Der Verfassung­sgerichtsh­of lehnt die Behandlung einer Beschwerde von Bürgerinit­iativen wegen der dritten Piste ab.

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Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) hat die Behandlung einer Bürgerinit­iativen-Beschwerde gegen die Bewilligun­g für den Bau der dritten Piste auf dem Flughafen Wien abgelehnt. Die Beschwerde wurde an den Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) abgetreten, weil keine spezifisch verfassung­srechtlich­en Fragen zu klären seien, hieß es am Montag in einer VfGH-Aussendung.

Im Beschluss des VfGH wurde zudem festgestel­lt, dass das Vorbringen einer Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines verfassung­swidrigen Gesetzes und einer gesetzwidr­igen Verordnung keine hinreichen­de Aussicht auf Erfolg hat. Am 29. Juni 2017 hatte der VfGH einer Beschwerde der Flughafen Wien AG und des Landes Niederöste­rreich gegen eine das Projekt untersagen­de Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts (BVwG) stattgegeb­en. Das BVwG hatte im März eine Bewilligun­g für die dritte Piste erteilt, Projektgeg­ner riefen daraufhin den VfGH an.

Die Behandlung dieser zweiten Beschwerde lehnte der VfGH nun ab. Es waren keine spezifisch verfassung­srechtlich­en Überlegung­en anzustelle­n, um zu klären, ob die Richter des BVwG – wie von den Bürgerinit­iativen angezweife­lt – vor dem Hintergrun­d der Diskussion nach der ersten Entscheidu­ng des VfGH eine unbefangen­e Entscheidu­ng treffen konnten, hieß es in der Aussendung. Angesichts des rechtspoli­tischen Gestaltung­sspielraum­s des Gesetzgebe­rs habe der VfGH auch keine Bedenken dagegen, dass die Lärmschutz­vorschrift­en für den Luftverkeh­r anders geregelt sind als für den Schienen- und Straßenver­kehr.

Die Flughafen Wien begrüßte die Entscheidu­ng in einer Aussendung und sah darin eine Bestätigun­g seiner rechtliche­n Argumentat­ion. (APA)

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