Dritte Piste: Bürgerinitiative blitzt ab
Flughafen. Der Verfassungsgerichtshof lehnt die Behandlung einer Beschwerde von Bürgerinitiativen wegen der dritten Piste ab.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Behandlung einer Bürgerinitiativen-Beschwerde gegen die Bewilligung für den Bau der dritten Piste auf dem Flughafen Wien abgelehnt. Die Beschwerde wurde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgetreten, weil keine spezifisch verfassungsrechtlichen Fragen zu klären seien, hieß es am Montag in einer VfGH-Aussendung.
Im Beschluss des VfGH wurde zudem festgestellt, dass das Vorbringen einer Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Am 29. Juni 2017 hatte der VfGH einer Beschwerde der Flughafen Wien AG und des Landes Niederösterreich gegen eine das Projekt untersagende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) stattgegeben. Das BVwG hatte im März eine Bewilligung für die dritte Piste erteilt, Projektgegner riefen daraufhin den VfGH an.
Die Behandlung dieser zweiten Beschwerde lehnte der VfGH nun ab. Es waren keine spezifisch verfassungsrechtlichen Überlegungen anzustellen, um zu klären, ob die Richter des BVwG – wie von den Bürgerinitiativen angezweifelt – vor dem Hintergrund der Diskussion nach der ersten Entscheidung des VfGH eine unbefangene Entscheidung treffen konnten, hieß es in der Aussendung. Angesichts des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers habe der VfGH auch keine Bedenken dagegen, dass die Lärmschutzvorschriften für den Luftverkehr anders geregelt sind als für den Schienen- und Straßenverkehr.
Die Flughafen Wien begrüßte die Entscheidung in einer Aussendung und sah darin eine Bestätigung seiner rechtlichen Argumentation. (APA)