Die Presse

Lesbische Frau darf nach Trennung Kind der Ex adoptieren

Verfassung­sgerichtsh­of erweitert Rechte für homosexuel­le Paare.

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16 Jahre lang lebten die beiden Frauen als Paar zusammen. Ihren Kinderwuns­ch erfüllten sich die beiden dadurch, dass sich eine der Frauen einer künstliche­n Befruchtun­g in Finnland unterzog. 2010 wurde beiden Frauen ein Sorgerecht eingeräumt, damals gab es aber noch gar keine Möglichkei­t, das Kind des homosexuel­len Partners zu adoptieren. Nach der Trennung wollte jene Frau, die nicht die leibliche Mutter des Kindes ist, den Schritt der Adoption nun doch noch setzen. Die leibliche Mutter war einverstan­den, doch die Zivilgeric­hte schoben dem Vorhaben einen Riegel vor.

Und tatsächlic­h ist das Gesetz dem Wortlaut nach so formuliert, dass eine Frau durch Adoption nur eine andere Frau als Mutter ablösen darf – und ein Mann nur einen anderen Mann als Vater. Dementspre­chend forderte die Frau, der die Adoption verweigert wurde, vom Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH), dass dieser die Gesetzesst­elle kippt. Schließlic­h hatte der VfGH im Jahr 2014 entschiede­n, dass gleichgesc­hlechtlich­e Paare grundsätzl­ich gemeinsam Kinder haben dürfen.

Eine Gesetzesau­fhebung sei im Adoptionsr­echt aber gar nicht nötig, meinten die Höchstrich­ter. Man müsse das geltende Gesetz nur verfassung­skonform interpreti­eren. Und so lesen, dass eine Wahlmutter auch an die Stelle des leiblichen Vaters treten dürfe – und ein Wahlvater an die Stelle der leiblichen Mutter.

Dementspre­chend stellte der VfGH klar, dass es auch nach der Trennung möglich sein müsse, dass eine Frau das Kind ihrer ehemaligen Partnerin adoptiert. Denn man dürfe auch in diesem Punkt homo- und heterosexu­elle Paare nicht unterschie­dlich behandeln. (aich)

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