Lesbische Frau darf nach Trennung Kind der Ex adoptieren
Verfassungsgerichtshof erweitert Rechte für homosexuelle Paare.
16 Jahre lang lebten die beiden Frauen als Paar zusammen. Ihren Kinderwunsch erfüllten sich die beiden dadurch, dass sich eine der Frauen einer künstlichen Befruchtung in Finnland unterzog. 2010 wurde beiden Frauen ein Sorgerecht eingeräumt, damals gab es aber noch gar keine Möglichkeit, das Kind des homosexuellen Partners zu adoptieren. Nach der Trennung wollte jene Frau, die nicht die leibliche Mutter des Kindes ist, den Schritt der Adoption nun doch noch setzen. Die leibliche Mutter war einverstanden, doch die Zivilgerichte schoben dem Vorhaben einen Riegel vor.
Und tatsächlich ist das Gesetz dem Wortlaut nach so formuliert, dass eine Frau durch Adoption nur eine andere Frau als Mutter ablösen darf – und ein Mann nur einen anderen Mann als Vater. Dementsprechend forderte die Frau, der die Adoption verweigert wurde, vom Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass dieser die Gesetzesstelle kippt. Schließlich hatte der VfGH im Jahr 2014 entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich gemeinsam Kinder haben dürfen.
Eine Gesetzesaufhebung sei im Adoptionsrecht aber gar nicht nötig, meinten die Höchstrichter. Man müsse das geltende Gesetz nur verfassungskonform interpretieren. Und so lesen, dass eine Wahlmutter auch an die Stelle des leiblichen Vaters treten dürfe – und ein Wahlvater an die Stelle der leiblichen Mutter.
Dementsprechend stellte der VfGH klar, dass es auch nach der Trennung möglich sein müsse, dass eine Frau das Kind ihrer ehemaligen Partnerin adoptiert. Denn man dürfe auch in diesem Punkt homo- und heterosexuelle Paare nicht unterschiedlich behandeln. (aich)