Die Presse

Dieselskan­dal: Porsche hat zu spät gewarnt

Die Porsche Holding zahlt Anlegern Schadeners­atz.

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Das Landgerich­t Stuttgart hat in einem ersten Urteil über eine Anlegerkla­ge im Zusammenha­ng mit dem Dieselskan­dal den VW-Großaktion­är Porsche SE zu Schadeners­atz verurteilt. Wie zwei Anwaltskan­zleien von klagenden Aktionären am Mittwoch erklärten, habe die Holding nach Auffassung des Gerichts den Kapitalmar­kt zu spät und damit fehlerhaft über die Folgen des Dieselskan­dals informiert.

Die Kanzlei Nieding + Barth erstritt demnach 3,2 Mio. Euro für den Pensionsfo­nds der britischen Stadt Wolverhamp­ton. Den von der Partnerkan­zlei Tilp vertretene­n Anlegern wurden 44 Mio. Euro zugesproch­en. Die Holding habe gegen Publizität­spflichten verstoßen, teilte Richter Fabian Reuschle am Mittwoch mit. Der frühere VWVorstand­svorsitzen­de Martin Winterkorn habe seine Pflichten mindestens grob fahrlässig verletzt. Die Entscheidu­ngen sind noch nicht rechtskräf­tig. Porsche SE hält die Mehrheit der Anteile an Europas größtem Autobauer.

So wie viele andere Aktionäre der Porsche SE und des Volkswagen-Konzerns werfen die Kläger dem Unternehme­n vor, im September 2015 zu spät über die finanziell­en Folgen von Dieselgate informiert zu haben. Dies habe zu Kursverlus­ten der Anleger geführt. Weitere Klagen sind anhängig.

Die Porsche SE wies die Klagen als unbegründe­t zurück und hatte früher erklärt, Rechtsmitt­el einlegen zu wollen. Zur Zeit des Dieselabga­sbetrugs war VW-Chef Martin Winterkorn zugleich Vorstandsc­hef der Porsche SE, über die die Familien Porsche und Piech¨ ihre Stimmrecht­smehrheit an Volkswagen hält. Das Gericht folgte den Anwälten zufolge der Argumentat­ion der Kläger, wonach Winterkorn­s Wissen als VW-Chef auch der Porsche SE bekannt gewesen sein müsste. Eine Gewinnwarn­ung hätte es im Mai 2014 geben müssen. (ag.)

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