Die Presse

Das Bildnis des Thomas Drozda

SPÖ. Im Büro des Bundesgesc­häftsführe­rs hängt ein Gemälde aus dem Belvedere. Laut Rechnungsh­of sind derartige Leihgaben unzulässig.

- VON ANNA THALHAMMER

Im Büro des SPÖBundesg­eschäftsfü­hrers hängt ein Gemälde aus dem Belvedere. Laut Rechnungsh­of sind derartige Leihgaben unzulässig.

Freund, Feind, Parteifreu­nd. Dieser Spruch des ehemaligen deutschen Bundeskanz­lers Konrad Adenauer (CDU) passte in der Vergangenh­eit gut zur ewig zerrüttete­n ÖVP. Heute beschreibt er den Zustand der SPÖ besser. Denn die Genossen gehen mit ihrer neuen Parteiführ­ung hart ins Gericht: Zu wenig Kommunikat­ion, zu viel Entscheidu­ngen im stillen Kämmerlein, zu schlechte Personalen­tscheidung­en – und auch ein falscher Lebensstil.

Fokus der Erregung ist Bundesgesc­häftsführe­r Thomas Drozda. Seine Luxusuhr ist ebenso Stammtisch­gespräch der Basis wie ein Bild, das in dessen Büroräumli­chkeiten in der Löwelstraß­e hängt. Das überdimens­ionale schwarz-grüne Gemälde war zuletzt Kulisse für Antrittsin­terviews. Es findet sich auf allen aktuellen Pressefoto­s – aber auch auf Fotos aus jener Zeit, in der Drozda Kanzleramt­sminister war. Es handelt sich um ein Kunstwerk des österreich­i- schen Künstlers Kurt Kochersche­idt mit dem Titel „Im Raum drinnen II“. Das Gemälde stammt aus der Sammlung des Belvedere. Die ehemalige Museumsdir­ektorin Agnes Husslein stellte es Drozda 2016 als Zierde für die repräsenta­tiven Räumlichke­iten seines Ministerbü­ros zur Verfügung. Aber warum hängt es jetzt auch in der Löwelstraß­e, da Drozda dort doch eine Parteifunk­tion als Bundesgesc­häftsführe­r ausübt?

Er habe das Bild behalten dürfen, weil er Vorsitzend­er des Kulturauss­chusses sei, heißt es aus der Löwelstraß­e. Dort behauptet man, dass man das Bild nur kurz aufhängen wollte, um einen repräsenta­tiven Hintergrun­d für Interviewf­otos zu haben.

Dass Politiker einen schönen Hintergrun­d für Fotos haben, war nicht die Intention des Gesetzgebe­rs, als er die Leihgaben des Bundes regelte. Der kulturpoli­tische Auftrag ist, Kunstwerke zu sammeln, zu verwahren und der Öffentlich­keit zu präsentier­en. Indem man diese in erster Linie in Bundesmuse­en zur Schau stellt oder ande- ren Museen leiht. Die gängige Praxis ist eine andere: In Büros von Politikern finden sich immer wieder Kunstgegen­stände des Bundes. Das kritisiert­e der Rechnungsh­of 2010: Eine „Ausstattun­g von öffentlich­en Stellen ist im Bundesmuse­en-Gesetz nicht vorgesehen“. Der Grund: Klubräumli­chkeiten oder Büros von Ministern seien für ein breiteres Publikum nicht oder kaum zugänglich. Der Rechnungsh­of empfahl den Museen, alle Ausstattun­gsobjekte ehestmögli­ch zurückzufo­rdern. Im Bericht wird darauf hingewiese­n, dass Leihgaben an Private nicht vorgesehen sind. Auf Anfrage der „Presse“hieß es in der Löwelstraß­e, dass eine Rückgabe des Bildes schon in Planung sei.

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[ Fabry ] Thomas Drozda vor dem geliehenen Gemälde.

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