Die Presse

Abschiebun­gen schlagen Wellen

Asyl. Familie wird gemeinsam abgeschobe­n, kurzer Aufschub bei Frau von Krankem.

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Was Abschiebun­gen angeht, wird derzeit eine harte Linie gefahren. Zuletzt schlug der Fall einer Familie aus Vorarlberg Wellen: Nachdem die im fünften Monat schwangere Frau kollabiert war, als sie Sonntagfrü­h von der Polizei abgeholt wurde, wurden ihr Mann und der dreijährig­e Sohn von der Mutter getrennt und von den Behörden nach Wien gebracht.

Eine getrennte Abschiebun­g soll es nun aber nicht geben, wie es aus dem Innenminis­terium heißt. Die Mutter werde nach Wien gebracht, sobald sie sich gesundheit­lich erholt habe. Anschließe­nd soll die Familie gemeinsam außer Landes gebracht werden. An der Abschiebun­g selbst sei nicht zu rüt- teln: „Die Familie ist illegal da.“Dass der Bregenzer Rechtsanwa­lt Ludwig Weh von einem Recht auf freiwillig­e Ausreise der Familie bis 1. November berichtete, sei für die Behörden nicht nachvollzi­ehbar.

Die iranisch-armenische Familie lebt seit fast fünf Jahren in Vorarlberg und gilt als vorbildlic­h integriert. Schon vor einem Jahr sollte sie nach einem negativen Asylbesche­id außer Landes gebracht werden, was durch die Initiative „Pro Asyl“verhindert wurde.

Ein ähnlicher Fall trug sich unterdesse­n in Pfarrkirch­en (OÖ) zu: Im Zuge der Festnahme wurde ein krebskrank­er Mann Montagfrüh ins Spital in Linz eingeliefe­rt, seine Frau wurde in das Anhaltezen­trum nach Wien gebracht. Nach Bemühungen von Unterstütz­ern wurde sie am Dienstag enthaftet und durfte nach Oberösterr­eich zurück. Sogar das Spital hatte sich gemeldet: Der Mann sei unheilbar krank, es sei hilfreich, wenn die Frau zur Betreuung „bis an sein kommendes Lebensende“vor Ort sein könne.

Dass die Frau nun nicht mehr angehalten wird, hat laut Innenresso­rt aber keine längerfris­tige Bedeutung. Das armenisch-jesidische Ehepaar, das seit 2012 in Pfarrkirch­en lebt und anfänglich einen falschen Namen angab, sei illegal im Land; beide würden „in nächster Zeit“abgeschobe­n. Ihr Sohn wurde mit seiner Familie im Vorjahr abgeschobe­n. (APA/red.)

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