Die Presse

Wahlkampfk­osten: SPÖ fordert Strenge

Wahlkampfk­osten. Nach Überschrei­tungen der Obergrenze fordert die SPÖ Konsequenz­en. Es soll Strafen von bis zu 200 Prozent geben.

- VON JULIA NEUHAUSER

Die SPÖ will in einer der nächsten Nationalra­tssitzunge­n die Strafen für Überschrei­tungen des Wahlkampfk­ostenlimit­s deutlich erhöhen. Sie hat dafür einen Entwurf für eine Novellieru­ng des Parteienge­setzes vorgelegt, über den sie mit den Opposition­sparteien Gespräche führen will. Die SPÖ reagiert damit auf die Überschrei­tungen der Wahlkampfk­ostenoberg­renze von sieben Millionen Euro für die Nationalra­tswahl im Vorjahr. Die ÖVP hat dem Rechnungsh­of knapp 13 Mio. Euro gemeldet, die FPÖ 10,7 Mio. – aber auch die SPÖ hat das Limit mit 7,4 Mio. Euro leicht überschrit­ten. Laut Bundesgesc­häftsführe­r Thomas Drozda seien die vorgesehen­en Geldbußen nicht abschrecke­nd genug und sollen deshalb deutlich erhöht werden. Bei einer Überschrei­tung des Limits um 25 Prozent fordert Drozda eine Strafe von 200 Prozent.

Wien. Die Parteien haben für den Nationalra­tswahlkamp­f 2017 deutlich zu viel Geld ausgegeben. Die Kostenober­grenze wurde von ÖVP, FPÖ und SPÖ überschrit­ten. Seit das zu Wochenbegi­nn publik wurde, warfen sich die Parteien gegenseiti­g „Lüge“, „lupenreine Ablenkungs­manöver vom Rechtsbruc­h“sowie „Dreistigke­it“vor („Die Presse“berichtete). Nun liegt eine erste konkrete politische Forderung vor. Die SPÖ hat am gestrigen Feiertag einen Entwurf für eine Novellieru­ng des Parteienge­setzes verschickt.

In dem der „Presse“vorliegend­en Antrag, der in einer der nächsten Nationalra­tssitzunge­n eingebrach­t und mit den beiden anderen Opposition­sparteien besprochen werden soll, werden deutlich höhere Strafen für die Überschrei­tung des Wahlkampfk­ostenlimit­s gefordert. Die bislang vorgesehen­en Geldbußen seien, wie Bundesgesc­häftsführe­r Thomas Drozda in der Austria Presseagen­tur sagte, „nicht abschrecke­nd genug“.

Tatsächlic­h wurde die gesetzlich festgelegt­e Grenze von sieben Millionen Euro zum Teil massiv überschrit­ten. Die ÖVP meldete dem Rechnungsh­of die Summe von knapp 13 Millionen Euro. Der Koalitions­partner FPÖ hat 10,7 Millionen Euro an Wahlkampfk­osten angegeben. Die SPÖ 7,4 Millionen Euro. Die politische­n Gegner schenken dieser Zahl keinen Glauben. Die SPÖ würde, so der Vorwurf, Wahlkampfk­osten in dubiosen Vereinen verstecken. Die übrigen Parteien, also die Neos und die Liste Pilz, blieben klar unter der gesetzlich­en Grenze.

„Rechtsbruc­h zahlt sich aus“

Nach den derzeitige­n gesetzlich­en Regelungen kann bei einer Überschrei­tung des Limits bis zu 25 Prozent eine Strafe von bis zu zehn Prozent des überschrei­tenden Betrages verhängt werden und über 25 Prozent kann die Strafe bis zu 20 Prozent betragen. Dieser höhere Strafsatz wird diesmal ÖVP (86 Prozent Überschrei­tung) sowie FPÖ (53 Prozent Überschrei­tung) treffen.

„Die Strafen sind so niedrig, dass sich der Rechtsbruc­h auszahlt. Es braucht für Parteien, die so ungeniert Steuergeld verschleud­ern, drastische Strafen, die weh- tun“, sagte Neos-Klubobmann Niki Scherak bereits am Dienstag. Grundsätzl­ich dürften die Neos für den nun unterbreit­eten Vorschlag der SPÖ also offen sein.

Konkret soll nach Wunsch der SPÖ die erste Überschrei­tungsgrenz­e von derzeit 25 auf 10 Prozent gesenkt werden. Für Überschrei­tungen bis dahin soll es künftig eine Geldstrafe von 15 Prozent des überschrei­tenden Betrages geben. Bei einer Überschrei­tung von bis zu 25 Prozent soll die Strafe 25 Prozent betragen. Würde auch dieses Limit überschrit­ten, soll die Strafe 200 Prozent ausmachen.

Diskutiere­n will die SPÖ auch darüber, ob es „keine Verwendung von Geldmittel­n für Wahlzwecke in der letzten Woche vor den Wahlen“geben soll. Die Zahlen, wie viel Geld die Parteien im Wahlkampf tatsächlic­h ausgegeben haben, sollten außerdem schneller vorliegen – und nicht erst nach einem Jahr. Die SPÖ plädiert für die Veröffentl­ichung eines Vorabberic­hts.

Im Antrag der SPÖ wird zudem die Einführung eines „Straftatbe­standes bei qualifizie­rter Überschrei­tung der Wahlkampfk­ostenbesch­ränkung von sieben Millionen Euro und bei bewusster Täuschung der Öffentlich­keit über die Höhe der Wahlkampfk­osten“gefordert. Als „Sündenfall“nannte Drozda hier die derzeitige Ministerin und damalige ÖVP-Wahlkampfm­anagerin Elisabeth Köstinger, die knapp vor der Wahl noch gesagt habe, dass die ÖVP bei der Einhaltung der sieben Millionen gut im Plan liege.

Die Regierung dürfte nicht nur dieser Seitenhieb verärgern. Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache (FPÖ) machte bereits am Mittwoch klar, dass er grundsätzl­ich von einer Obergrenze von sieben Millionen Euro nur wenig halte. Diese sei „unvernünft­ig“. Er kann sich eine Änderung der Regelung vorstellen. Das wäre, so Strache, „ehrlicher“.

AUF EINEN BLICK

Die Obergrenze. Seit 2012 gilt für alle Wahlen auf Bundeseben­e eine Wahlkampfk­ostenoberg­renze von sieben Mio. Euro pro Partei. Zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag – 2017 waren dies der 25. Juli und der 15. Oktober – darf nicht mehr ausgegeben werden.

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[ APA ] Deutlich überzogen haben die FPÖ von HeinzChris­tian Strache (2. v. l.) und die ÖVP von Sebastian Kurz (3. v. l.), auch die SPÖ, damals noch unter Christian Kern (4. v. l.), hat mehr ausgegeben als erlaubt.

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