Die Presse

NS-Bilder auf Handys

BVT. Ob zwei Beamte gegen das Verbotsges­etz verstoßen haben, ist nun Gegenstand von Ermittlung­en. Entspreche­nde Bilder waren auf ihren Handys gespeicher­t. Warum, ist unklar.

- VON ANNA THALHAMMER

Ob zwei Beamte gegen das Verbotsges­etz verstoßen haben, ist nun Gegenstand von Ermittlung­en. Entspreche­nde Bilder waren auf ihren Handys gespeicher­t.

Staatsschü­tzer, die dem Nationalso­zialismus zugetan sein sollen? Was paradox klingt, ist Gegenstand von Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt, wie der „Kurier“am Wochenende berichtete. Grund dafür sind Fotos, die auf Handys von zwei Beamten gefunden wurden. Sie sind Beschuldig­te in der BVT-Causa. Die Bilder liegen der „Presse“vor.

In einer privaten WhatsAppGr­uppe tauschten mehrere BVTBeamte ab etwa 2010 immer wieder Bilder aus. Unter den rund 1800 Fotos sind Bilder von ihren Familien, von Speisen, von Fußballsta­rs. Aber eine Person verschickt­e auch Bilder von Hitler, Nazis und Hakenkreuz­en. Da sieht man etwa einen Afrikaner mit einem Hakenkreuz-T-Shirt. Oder einen Nazi im Design der ArielWerbu­ng mit der Unterschri­ft „Arier“. Und dann gibt es auch Witze über Anne Frank, das jüdische Mädchen, das von den Nationalso­zialisten ermordet wurde. Bei den Bildern handelt es sich um Zufallsfun­de, die bei der umstritten­en und mittlerwei­le großteils als unzulässig eingestuft­en Hausdurchs­uchung gemacht wurden.

Beschuldig­te wehren sich

„Die übermittel­ten Bilder legen zumindest einen Anfangsver­dacht nahe. Wir prüfen, ob die Tatbeständ­e der Wiederbetä­tigung und Verhetzung erfüllt werden“, heißt es seitens der Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt. „Der Besitz von derartigen Bildern ist noch nicht verboten. Entscheide­nd ist, ob diese Bilder zu Propaganda­zwecken benutzt wurden. Ob damit das Gedankengu­t der Nazis hätte verbreitet werden sollen“, erläutert die Staatsanwa­ltschaft.

Das bestreitet Johannes Neumayer, Anwalt jenes Beschuldig­ten, der die Bilder versendet hat: „Damals kursierten diese Bilder zuhauf im Netz. Mein Mandant hat einige von ihnen gesammelt und verschickt, um sie seinem Vorgesetzt­en zu zeigen. Er wollte wissen, ob man dagegen etwas tun könnte.“Weiters kritisiert er: „Es handelt sich hier um Zufallsfun­de von Daten, die laut Oberstaats­anwaltscha­ft zu Unrecht beschlagna­hmt wurden. Dass diese weiter verwendet werden, halte ich für juristisch höchst bedenklich.“

Ebenso bedenklich findet er, dass derartige Tatbeständ­e ohne jeglichen Kontext unterstell­t werden. Denn tatsächlic­h liegen der Staatsanwa­ltschaft nur die Bilder vor – die dazugehöri­gen Gesprächsv­erläufe fehlen. Es ist darum bisher unbekannt, warum die Bilder versendet wurden. Wie diese Bilder kommentier­t wurden, wie sie von den anderen aufgenomme­n wurden. Ob man sich darüber lustig gemacht hat oder ob man sich wie angegeben darüber unterhielt, wie gegen derartige Propaganda vorzugehen sei.

Der Vorgesetzt­e des Versenders, der ehemalige Spionage-Abwehrchef, ist der zweite Beschuldig­te. Sein Anwalt Otto Dietrich sagt: „Es ist absurd. Mehrere seiner Familienmi­tglieder kamen durch die Gräuel des Nationalso­zialismus um. Es ist vielfach nachweisba­r, dass mein Mandant sein ganzes Leben der Demokratie und dem Antifaschi­smus verschrieb­en hat. Er weist diese unhaltbare­n Vorwürfe darum auf das Schärfste von sich.“Dass sich diese Bilder überhaupt noch auf seinem Handy befinden, hätte sein Mandant nicht einmal gewusst. WhatsApp lade diese automatisc­h in einen Ordner herunter.

Im Innenminis­terium will man sich zu den Ermittlung­en übrigens nicht ausführlic­h äußern. Man müsse sich nun einmal den Akt genau ansehen. Disziplinä­re Schritte werden geprüft, heißt es.

Höhepunkt im U-Ausschuss

Im Innenminis­terium hat man momentan wohl auch anderes zu tun. Morgen, Dienstag, erreicht der BVT-U-Ausschuss einen vorläufige­n Höhepunkt. Generalsek­retär Peter Goldgruber und Kabinettsm­itarbeiter Udo Lett werden einvernomm­en. Die Opposition wirft ihnen vor, Zeugen aktiv an die Staatsanwa­ltschaft vermittelt und mit diesen Vorgespräc­he geführt zu haben. Ebenso soll Gegenstand der Befragung sein, inwiefern das Innenminis­terium Druck auf die Justiz ausgeübt haben könnte.

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