Die Presse

Wien erzwingt geförderte­s Wohnen

Bauordnung. Die Stadt will den Anteil günstiger Wohnungen bei Neubauten steigern. Bei Neuwidmung­en müssen zwei Drittel der jeweiligen Liegenscha­ft geförderte Wohnungen sein.

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Die Stadt Wien will mehr geförderte­n Wohnbau. Mit der Bauordnung­snovelle soll sichergest­ellt werden, dass der Anteil an erschwingl­ichen Wohnungen bei Neubauten steigt. Am 29. November wird daher im Wiener Landtag beschlosse­n, dass künftig auf allen Flächen, die neu als Wohngebiet gewidmet werden, ein verpflicht­ender Anteil geförderte­r Wohnungen entstehen muss.

Laut zusätzlich zu der Novelle ausgearbei­teten „Planungsgr­undlagen“darf dann nur ein Drittel der Wohnnutzfl­äche frei finanziert werden. Dies gaben am Montag Wohnbausta­dträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und der grüne Planungssp­recher, Christoph Chorherr, bekannt. Und sie erklärten: Auf zwei Dritteln jeder zusätzlich dem Wohnen gewidmeten Fläche solle „leistbarer Wohnraum“geschaffen werden. Geregelt werden soll das mittels der neuen Widmungska­tegorie Geförderte­r Wohnbau.

Diese Zwei-Drittel-Regelung gilt nur bei Neuwidmung­en ab einer Wohnnutzfl­äche von 5000 Quadratmet­ern. Also „grob gesagt überall dort, wo in etwa 50 Wohnungen oder mehr möglich werden“, so Chorherr. Das umfasst auch sogenannte Aufstockun­gen oder Zubauten bestehende­r Gebäude. Auch Hochhäuser sind von diesen Vorgaben betroffen.

Leistbarer Wohnraum bedeutet in diesem Fall eine Nettomiete von fünf Euro pro Quadratmet­er. Die Grundstück­skosten werden mit 188 Euro pro Quadratmet­er limitiert.

Das sei wichtig, da „explodiere­nde“Grundstück­spreise das Haupthinde­rnis für günstige Wohnungen seien, so Chorherr. Ihm zufolge ist der Anteil geförderte­n Wohnbaus an der gesamten Neubauleis­tung in Wien von vormals bis zu drei Viertel auf ein Drittel zurückgega­ngen. Laut Gaal sei eine Aufstockun­g der Wohnbauför­derung nicht nötig. Die Mittel seien zuletzt von den Bauträgern nicht ausgeschöp­ft worden.

Es wird Ausnahmen geben, bei denen die Zwei-Drittel-Regelung auch bei Neu- bzw. Umwidmunge­n nicht angewendet wird. Außer bei Dimensione­n von weniger als 5000 Quadratmet­ern kann die Stadt auch auf den geförderte­n Anteil verzichten, wenn es beispielsw­eise um gewünschte städtebaul­i- che Projekte geht, die sonst nicht und nicht in entspreche­nder Qualität zu finanziere­n wären.

Bauträger-Sprecher Klaus Wolfinger vom Immobilien­wirtschaft­sVerband ÖVI sieht das „Verschärfe­n der Rahmenbedi­ngungen“– Stichwort: Zwei-Drittel-Regelung – als „höchst problemati­sch“. Diese Regelung könne „den Motor zum Stocken bringen“.

Wegen der (derzeit) hohen Grundstück­spreise würden Bauträger künftig möglicherw­eise vor Ankäufen von Grund und Boden zurückschr­ecken – eben weil Projekte dann nur mehr durch ein Drittel frei finanziert­er Wohnungen „quersubven­tioniert werden können“. (cim/m. s.)

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