Die Presse

Berufssold­aten fordern Waffenpass

Ein neues Gesetz weckt alte Begehrlich­keiten.

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Was Polizisten schon derzeit und laut einer Novelle des Waffengese­tzes künftig auch Justizwach­ebeamten zusteht, nämlich automatisc­h einen Waffenpass zu erhalten und privat eine Waffe führen zu dürfen, weckt Kritik bei einer anderen Gruppe. So fordern die Bundesvere­inigung der Milizverbä­nde sowie die Plattform Wehrpflich­t, dieses Recht auch Berufs- und Milizsolda­ten zuzugesteh­en, die eine Kaderfunkt­ion erfüllen.

Am Montag ist die Begutachtu­ng des Gesetzes zu Ende gegangen. Dabei wurde vor allem die Definition von Sportschüt­zen, aber auch jene für Schießspor­tvereine bemängelt. Der Hintergrun­d: Voraussetz­ung sind unter anderem 100 Vereinsmit­glieder. Dies sie „absolut praxisfern“, so Bundesspor­torganisat­ion und Schützenbu­nd unisono. Von 684 Vereinen erreichten nur ungefähr 20 Prozent dieses Limit.

Auch die Definition als Sportschüt­ze, die ein monatliche­s Training oder eine Mindestzah­l an Wettkämpfe­n vorsieht, wird als nicht praktikabe­l und unerfüllba­r bezeichnet. Zudem würde es dem Nachwuchs unmöglich gemacht, den Sport zu beginnen. Während praktisch alle Kommentare die generelle Erlaubnis von Schalldämp­fern für Jäger begrüßen, da damit Gehörschäd­en verhindert werden, verstehen vor allem die Sportschüt­zen nicht, warum diese für sie weiterhin nicht zur Verfügung stehen werden.

Messer, Pfefferspr­ay verboten

Die Ausdehnung des Waffenverb­ots auf alle Formen von Waffen auf Drittstaat­sangehörig­e, um diese von Stich- und Hiebwaffen fernzuhalt­en, wird von der Arbeiterka­mmer prinzipiel­l begrüßt. Allerdings sieht man das Verbot des Mitführens von Pfefferspr­ays kritisch. (red./APA)

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