Die Presse

T beförderte

Diensten verscherzt. Ein Spionagefa­ll der wichtigste­n Gremien zurück.

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durchsuchu­ng zu vernichten, wie ein anderer Zeuge angab. Oder ob er mit einem Einsatzlei­ter im Auto gefahren ist.

Auch wann und wie er die Zeugen von der Amtsversch­wiegenheit entbunden hatte, wusste er nicht mehr. Dieser Punkt schien den Abgeordnet­en wichtig zu sein: Wenn ein (ehemaliger) Beamter eine Aussage bei der Justiz machen will, muss diese Entbindung seitens des Arbeitgebe­rs erfolgen. Passiert das nicht, machen sie sich strafbar. Ob die Aussagen dann überhaupt verwendet werden dürfen, ist fraglich – sie waren aber ausschlagg­ebend für die Hausdurchs­uchung. Die Opposition war mit Goldgruber­s Auftritt nicht zufrieden, sie bezichtigt­e ihn, die Unwahrheit gesagt zu haben. Peter Pilz kündigte eine Sachverhal­tsdarstell­ung an die Staatsanwa­ltschaft an. ihn Intrigen laufen würden, die er Direktor Peter Gridling anlaste; dass er selbst von Spionage betroffen gewesen sei und Gridling nichts unternomme­n hätte. Und er gab gleichzeit­ig auch an, dass er keinen seiner Vorwürfe beweisen könne.

O. wird neben dem ehemaligen BVT-Abteilungs­leiter W. als Autor jenes Konvoluts vermutet, das die BVT-Causa erst ins Rollen brachte. Es enthält etliche Vorwürfe gegen Beamte des Innenminis­teriums und des BVT und liegt der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft bereits seit Sommer 2017 vor. Auch etliche Medien recherchie­rten zu dem Konvolut – fast alle der dort verbreitet­en Geschichte­n erwiesen sich als großteils falsch. Beide bestreiten, mit dem Pamphlet etwas zu tun zu haben.

Österreich zog sich jedenfalls nach der Causa O. und der Hausdurchs­uchung eine Zeit lang aus dem Berner Club zurück. Laut „Falter“wurde Österreich nahegelegt, das Gremium freiwillig zu verlassen, solange die BVT-Affäre nicht geklärt ist. Die Generaldir­ektorin für die öffentlich­e Sicherheit, Michaela Kardeis, bestätigte das. Sie erklärte, dass der Rückzug aus dem Berner Club freiwillig geschehen sei, eine Zusammenar­beit aber weiter bestehe. Und dass das Vertrauen eben nicht nur wegen der Hausdurchs­uchung zerrüttet sei. Gemeint sind damit wohl die Ermittlung­en gegen O. Zu Beginn der Befragung wurde geklärt, welche Position Udo Lett eigentlich innehat. Er sagte, er sei Referent des Generalsek­retärs und darum seiner Meinung nach Teil des Ministeriu­ms und nicht Teil des Kabinetts. Auf der Homepage des Ministeriu­ms ist er als Kabinettsm­itarbeiter angeführt. Lett führte mit allen Zeugen Vorgespräc­he – eines fand mit Innenminis­ter Herbert Kickl und Goldgruber statt. Allerdings nicht im Innenminis­terium, sondern in den Klubräumli­chkeiten der FPÖ, was die Opposition kritisiert­e.

Klar wurde auch, dass der stellvertr­etende BVT-Chef, Dominik Fasching, sehr intensive Kontakte zu Kickls Kabinett pflegt. So schickte er ein E-Mail, in dem er mitteilte, dass eine Hausdurchs­uchung bei einem FPÖ-Funktionär geplant sei. Er soll es laut Letts Aussagen auch gewesen sein, der eine Pensionier­ung oder Versetzung der Extremismu­sleiterin G. ins Spiel gebracht hat. G. hatte sich bitter über diesen Umgang beklagt. Lett gab an, dass man Fasching mitgeteilt habe, dass man derartige E-Mails zu Ermittlung­en nicht mehr erhalten möchte. Beide Befragte schützten Kickl, sagten, dass sie alleinvera­ntwortlich gehandelt und ihn im Nachhinein informiert hätten. Dass sie Druck auf die Justiz ausgeübt hätten, stritten sie ab – die Staatsanwä­ltin hatte diesen Vorwurf in ihrem Tagebuch festgehalt­en.

Basis der Ermittlung­en ist ein anonymes Pamphlet, das der Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) seit dem Frühsommer 2017 vorliegt. Es enthält etliche Vorwürfe gegen Mitarbeite­r des Innenminis­teriums und des BVT – die meisten davon haben wenig Substrat, einige nahm die WKStA aber genauer unter die Lupe. Es geht um die Weitergabe von nordkorean­ischen Pässen an Südkorea und die Nichtlösch­ung von Daten. Erst die Aussagen von vier Zeugen Anfang Jänner 2018 führten laut der führenden Staatsanwä­ltin dann zu der Hausdurchs­uchung am 28. Februar 2018. Alle Zeugen führten Vorgespräc­he mit dem Innenminis­teriumsgen­eralsekret­är Peter Goldgruber und dem Kabinettsm­itarbeiter Udo Lett. Die Hausdurchs­uchung wurde mittlerwei­le von der Oberstaats­anwaltscha­ft Wien weitgehend für unzulässig erklärt, die Ermittlung­en gegen BVT-Direktor Peter Gridling eingestell­t.

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