Die Presse

Wahl- statt Gefängnisz­elle!

Die Antwort auf zu hohe Wahlkampfk­osten sollen die Bürger geben können.

- VON PHILIPP AICHINGER

D ie Liste Pilz zeigte ÖVP und FPÖ an, weil diese die Wahlkampfk­osten massiv überschrit­ten haben. Die Kleinparte­i ortet den Verdacht des Förderungs­missbrauch­s bzw. der Untreue. Denn Türkis und Blau hätten den teuren Wahlkampf vor allem aus der Parteienfö­rderung finanziert.

Die Anzeige der Liste Pilz darf man in der Kategorie „Schrei nach Aufmerksam­keit“verbuchen. Es ist kaum anzunehmen, dass etwas Strafrecht­liches hängen bleibt. Würde man Parteimana­ger bei Überschrei­tung der Wahlkampfk­osten vor den Strafricht­er stellen, wären die Gefängniss­e auch prall mit Politikern gefüllt.

Die Sanktionen für eine Kostenüber­schreitung sind im Parteienge­setz geregelt: Die Parteien müssen bis zu zwanzig Prozent des zu viel ausgegeben­en Betrags abliefern. Das, und hier hat die Opposition recht, ist eine zu geringe Strafe. Denn ist eine Partei dank eines teuren Wahlkampfs erfolgreic­h, bekommt sie dadurch so viel Parteiförd­erung, dass sie die Strafe locker aus der Portokasse zahlen kann. E s braucht also empfindlic­he Sanktionen. Etwa dass man für die Parteiförd­erung gesperrt wird, wenn man im Wahlkampf zu viel ausgegeben hat. Zudem müsste der Rechnungsh­of direkt die Parteien prüfen können, damit niemand bei der Nennung der Ausgaben schummeln kann. Und am wichtigste­n wäre, dass die Parteiausg­aben schon während des Wahlkampfs öffentlich gemacht werden müssen. Denn dann können die Wähler direkt auf die Frage antworten, was sie von Politikern halten, bei denen das Steuergeld locker sitzt.

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