Wahl- statt Gefängniszelle!
Die Antwort auf zu hohe Wahlkampfkosten sollen die Bürger geben können.
D ie Liste Pilz zeigte ÖVP und FPÖ an, weil diese die Wahlkampfkosten massiv überschritten haben. Die Kleinpartei ortet den Verdacht des Förderungsmissbrauchs bzw. der Untreue. Denn Türkis und Blau hätten den teuren Wahlkampf vor allem aus der Parteienförderung finanziert.
Die Anzeige der Liste Pilz darf man in der Kategorie „Schrei nach Aufmerksamkeit“verbuchen. Es ist kaum anzunehmen, dass etwas Strafrechtliches hängen bleibt. Würde man Parteimanager bei Überschreitung der Wahlkampfkosten vor den Strafrichter stellen, wären die Gefängnisse auch prall mit Politikern gefüllt.
Die Sanktionen für eine Kostenüberschreitung sind im Parteiengesetz geregelt: Die Parteien müssen bis zu zwanzig Prozent des zu viel ausgegebenen Betrags abliefern. Das, und hier hat die Opposition recht, ist eine zu geringe Strafe. Denn ist eine Partei dank eines teuren Wahlkampfs erfolgreich, bekommt sie dadurch so viel Parteiförderung, dass sie die Strafe locker aus der Portokasse zahlen kann. E s braucht also empfindliche Sanktionen. Etwa dass man für die Parteiförderung gesperrt wird, wenn man im Wahlkampf zu viel ausgegeben hat. Zudem müsste der Rechnungshof direkt die Parteien prüfen können, damit niemand bei der Nennung der Ausgaben schummeln kann. Und am wichtigsten wäre, dass die Parteiausgaben schon während des Wahlkampfs öffentlich gemacht werden müssen. Denn dann können die Wähler direkt auf die Frage antworten, was sie von Politikern halten, bei denen das Steuergeld locker sitzt.