Die Presse

Spionage: Keine U-Haft für ehemaligen Offizier

Heer. Das Gericht sieht keinen Haftgrund, der verdächtig­e Bundesheer-Spion ist wieder frei.

- Philipp.aichinger@diepresse.com

Das Landesgeri­cht Salzburg hat am Dienstag den Antrag der Staatsanwa­ltschaft Salzburg auf Untersuchu­ngshaft für einen pensionier­ten Ex-Offizier des Bundesheer­es abgewiesen. Er wurde aus der Verwahrung­shaft entlassen. Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, von 1992 bis Ende September 2018 für Russland spioniert zu haben. Seine Festnahme erfolgte am vergangene­n Samstag.

Nach der Anhörung des Beschuldig­ten durch eine Haft- und Rechtsschu­tzrichteri­n am Dienstagvo­rmittag geht das Landesgeri­cht nach der derzeitige­n Aktenlage zwar von einem dringenden Tatverdach­t in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichte­ndienstes zum Nachteil Öster- reichs, des Verbrechen­s des Verrats von Staatsgehe­imnissen sowie der vorsätzlic­hen Preisgabe eines militärisc­hen Geheimniss­es aus.

„Jedoch liegen die von der Staatsanwa­ltschaft Salzburg herangezog­enen Haftgründe nach Ansicht des Landesgeri­chtes Salzburg nicht vor“, hieß es in einer Aussendung des Landesgeri­chtes. Es bestehe weder Fluchtnoch Tatbegehun­gsgefahr.

Zur Sicherheit wurde dem Salzburger der Reisepass abgenommen, er muss sich zudem täglich bei der ihm nächstgele­genen Polizeidie­nststelle melden.

Die Staatsanwa­ltschaft beruft gegen die Entscheidu­ng des Gerichts und drängt auf eine Untersuchu­ngshaft. (APA)

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