Spionage: Keine U-Haft für ehemaligen Offizier
Heer. Das Gericht sieht keinen Haftgrund, der verdächtige Bundesheer-Spion ist wieder frei.
Das Landesgericht Salzburg hat am Dienstag den Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg auf Untersuchungshaft für einen pensionierten Ex-Offizier des Bundesheeres abgewiesen. Er wurde aus der Verwahrungshaft entlassen. Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, von 1992 bis Ende September 2018 für Russland spioniert zu haben. Seine Festnahme erfolgte am vergangenen Samstag.
Nach der Anhörung des Beschuldigten durch eine Haft- und Rechtsschutzrichterin am Dienstagvormittag geht das Landesgericht nach der derzeitigen Aktenlage zwar von einem dringenden Tatverdacht in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Öster- reichs, des Verbrechens des Verrats von Staatsgeheimnissen sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses aus.
„Jedoch liegen die von der Staatsanwaltschaft Salzburg herangezogenen Haftgründe nach Ansicht des Landesgerichtes Salzburg nicht vor“, hieß es in einer Aussendung des Landesgerichtes. Es bestehe weder Fluchtnoch Tatbegehungsgefahr.
Zur Sicherheit wurde dem Salzburger der Reisepass abgenommen, er muss sich zudem täglich bei der ihm nächstgelegenen Polizeidienststelle melden.
Die Staatsanwaltschaft beruft gegen die Entscheidung des Gerichts und drängt auf eine Untersuchungshaft. (APA)