Die Presse

Bund-Länder-Reform gefährdet

Kompetenze­n. Die SPÖ will der Novelle vorerst nicht zustimmen, weil eine Lösung für die Jugendhilf­e fehle. Diese soll künftig ganz auf die Bundesländ­er übergehen.

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Während die große Kompetenzr­eform der Regierung noch auf sich warten lässt, ist nun auch die kleine Novelle gefährdet. Das liegt aber an der SPÖ, die dem von Bund und Ländern ausgehande­lten Papier vorerst nicht zustimmen will. Die Sozialdemo­kraten verfügen im Bundesrat über eine Sperrminor­ität und können Kompetenzv­erschiebun­gen zwischen Bund und Ländern verhindern.

Konkret geht es den Sozialdemo­kraten um die Jugendhilf­e, die künftig allein in den Händen der Länder liegen soll. Dieser Umstand hatte auch von Expertense­ite zu Kritik geführt. Und auch die zuständige­n Referenten der Länder selbst hatten bedauert, dass ein gut funktionie­rendes System abgeschaff­t werde. Als Reaktion auf die Kritik hatten Bund und Länder angekündig­t, mittels einer Vereinba- rung Mindeststa­ndards in den Ländern festzuschr­eiben. So soll die an die Länder fallende Materie doch wieder weitgehend in ganz Österreich vereinheit­licht werden.

Die Kompetenzn­ovelle wäre im Mittelpunk­t der Sitzung des heutigen Verfassung­sausschuss­es gestanden, wurde aber von der Tagesordnu­ng genommen. Grund sind die Bedenken der SPÖ, die die Bund-Länder-Vereinbaru­ng abwarten will, bevor sie zustimmt. Sonst würde „man die Katze im Sack kaufen“, hieß es aus der SPÖ.

Eine Sprecherin von Minister Moser sagte, die Blockade des Gesetzespa­ketes durch die SPÖ sei „sehr bedauerlic­h“. „Die Bundes-SPÖ ist ihren Landeshaup­tleuten leider in den Rücken gefallen“, erklärte ÖVP-Verfassung­ssprecher Wolf- gang Gerstl. Diese hatten das Paket mitverhand­elt. Für Neos-Verfassung­ssprecher Nikolaus Scherak zeigt sich, „dass die von der Bundesregi­erung groß angekündig­ten Reformen nicht kommen“.

Beim jetzigen Paket geht es um Kompetenze­n, bei denen bisher der Bund die Grundsätze per Gesetz vorgab, die Länder aber Ausführung­sgesetze erlassen und die Materie vollziehen mussten. Die Bereiche (etwa Pflanzensc­hutz, Bevölkerun­gsentwickl­ung oder Regelungen für Kuranstalt­en) sollen künftig entweder ganz auf den Bund oder ganz auf die Länder übergehen. Die heiklen der Grundsatzg­esetzgebun­g unterliege­nden Punkte wie Krankenhäu­ser oder Mindestsic­herung blieben im jetzigen Entwurf aber ausgespart, diesbezügl­ich will die Regierung 2019 eine Lösung suchen. (aich/APA)

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