UNO-Migrationspakt: Was man sieht und was nicht
Im sperrigen Text des globalen Migrationspakts können Befürworter und Kritiker gleichermaßen fündig werden.
Wenig überraschend hat der globale Migrationspakt eine hitzige Debatte ausgelöst. Die Regierung hat 17 Punkte ausdrücklich abgelehnt, ebenso möchte sie die Entstehung einer völker(gewohnheits)rechtlichen Verpflichtung verhindern. Einige wesentliche Passagen haben allerdings wenig Beachtung bekommen. Das Thema Migration wird die Öffentlichkeit jedenfalls noch sehr lange beschäftigen.
Als im Juli die Verhandlungen rund um den globalen Migrationspakt nach zwei Jahren abgeschlossen wurden, war von einem „historischen Moment“die Rede. Emphatische Worte, die nicht von ungefähr kommen, zumal die Ausarbeitung weniger als zwei Jahre gedauert hatte.
Zum Vergleich: Die Verhandlungen rund um die von Außenministerin Karin Kneissl in ihrem Leserbrief in der „Kronen Zeitung“genannte Wanderarbeiterkonven- tion (die eine Reihe von Rechten für Arbeitsmigranten und ein Diskriminierungsverbot festlegt) hatten zehn Jahre gedauert, bis zu ihrem Inkrafttreten sollten noch einmal zwölf Jahre vergehen. Außerdem sind die westlichen Zielländer – allen voran die USA, Kanada, Australien oder die EU-Staaten – der Wanderarbeiterkonvention nie beigetreten.
Also hat man beim globalen Migrationspakt einen anderen Ansatz gewählt: kein Vertrag, keine rechtliche Verbindlichkeit. Stattdessen ein Kooperationsrahmen mit politischen Verpflichtungen (wer sich in diesem Zusammenhang am Begriff des „Pakts“stößt, möge bedenken, dass er im Original als „Compact“bezeichnet wird – keine zufällige Wahl, gibt es mit dem UN Global Compact doch einen artverwandten Namensvetter, der die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards durch Unternehmen fördern soll).
Soll heißen: Wer gegen den globalen Migrationspakt verstößt, muss zwar durchaus mit Kritik aus dem Ausland oder auch von heimischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Oppositionsparteien rechnen. Weiter gehende Konsequenzen gibt es aber keine.
Inwiefern der Migrationspakt tatsächlich einen globalen Minimalkonsens etabliert, wird sich noch zeigen. Die österreichische Regierung hat sich bekanntlich schon jetzt zurückgezogen: Wegen der Grundausrichtung des Pakts – der in der Tat auf einem positiven Migrationsverständnis basiert – und weil sie sich mit einigen Punkten so gar nicht anfreunden kann.
Das viel diskutierte Recht auf Migration befindet sich darin allerdings nicht. Davon ist die Welt auch 70 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung weit entfernt. Zwar hat dieser Erklärung zufolge „jeder das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen“(Artikel 13). Es gibt