Die Aufsichtsreform ist fix und fertig
Kapitalmarkt. Minister Löger präsentiert heute die Aufsichtsreform. An seinen Plänen hat er trotz der Widerstände nichts geändert.
Die zähen Verhandlungen zwischen dem Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und Staatssekretär Hubert Fuchs haben ein Ende. Heute, Dienstag, werden beide die Aufsichtsreform der Öffentlichkeit präsentieren.
Im Wesentlichen dürfte Löger jedoch von seinen ursprünglichen Plänen kaum abgewichen sein. Die gesamte Bankenaufsicht wird zur Finanzmarktaufsicht (FMA) wandern, obwohl Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny vor dieser Lösung eindringlich gewarnt hat. Und auch das SMS von Vizekanzler Heinz-Christian Strache, das er jüngst versehentlich an ein SPÖMitglied schickte, hat den Finanzminister nicht zum Umdenken bewegt. Strache hatte sich darin darüber empört, dass die ÖVP „unsere Macht in der Nationalbank schwächen“könnte und angekündigt, dass er eine Mehrheit des Koalitionspartners im OeNB-Direktorium unter keinen Umständen hinnehmen werde.
Seine Sorge war jedoch ohnehin unberechtigt. Löger hatte nicht vor, das Direktorium von vier auf drei Mitglieder zu verkleinern. Die Nationalbank sucht schließlich laut ihrer Ausschreibung vom 3. November vier neue Direktoren. Neben dem früheren Weltbank-Direktor Robert Holzmann (er steht der FPÖ nahe) werden die Freiheitlichen noch einen zweiten Direktor stellen.
Große Änderungen wird die Reform auch für die FMA mit sich bringen. Wie erwähnt, soll sie zukünftig für die Bankenaufsicht zuständig sein.
Die FMA habe aber keinen Grund, sich als Sieger im Match gegen die OeNB zu feiern, heißt es aus dem Ministerium. Schon in der Vergangenheit ließ Löger wissen, dass ihn die Vermengung von legislativen und regulatorischen Aufgaben in dieser Behörde störe. Deshalb wird sich nun auch an ihrer Struktur etwas ändern. Freilich bleibt die FMA eine unabhängige und weisungsfreie Behörde, dennoch soll sie künftig intensiver kontrolliert werden als bisher. Zu diesem Zwecke wird der FMA-Aufsichtsrat vergrößert und mit externen Experten beschickt.
Zum anderen verliert die FMA ihre gesamten bilanzpolizeilichen Kompetenzen (auch Rechnungslegungs-Enforcement genannt). Diese muss sie an die sogenannte Abschlussprüferaufsichts-Behörde (Apab) abtreten. Diese Behörde war bisher ausschließlich für die Beaufsichtigung der Abschlussprü- fer zuständig. Die Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) bleibt schon wie bisher für die Prüfung der Jahresabschlüsse der kapitalmarktorientierten Unternehmen zuständig. Hier ändert sich nichts.
Beim heutigen Symposium der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) und des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) zum Thema „Aufsicht in Österreich“ist also für Gesprächsstoff aller Beteiligten und Betroffenen gesorgt. „Prinzipiell fragen sich die Wirtschaftsprüfer, ob all diese regulatorischen Maßnahmen, die Menschen in ihrer Autonomie einschränken, angemessen sind“, sagt Herbert Houf, Vizepräsident der Kammer zur „Presse“. Dass sich nun im Bereich Enforcement einiges ändern wird, begrüßen sie aber: „Hinter der bisherigen gesetzlichen Regelung und Kompetenzaufteilung zwischen Prüfstelle und FMA seht ein schlechter politischer Kompromiss, der in der Vergangenheit immer zu Problemen geführt hat“, sagt Hel- mut Kerschbaumer, Präsident des IWP. Nun bestehe die Möglichkeit, gesetzlich klare Abgrenzungen vorzunehmen. „Das sehen wir positiv“, sagt er. Wenn es also zwischen der Prüfstelle und dem geprüften Unternehmen eine Einigung gibt, sollte sich die Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde künftig nicht mehr einmischen, so wie das unter der FMA vorgekommen ist.
Sorge macht den Wirtschaftsprüfern, dass die Apab bei ihrer Arbeit übers Ziel schießen könnte. „Es muss ein Unterschied sein, ob die Behörde die Rechnungslegung eines Unternehmens überwacht oder ob der Wirtschaftsprüfer die Abschlussprüfung richtig durchgeführt hat“, sagt Houf. Heißt: Wenn eine Rechnungslegung fehlerhaft war, sollte nicht automatisch der zuständige Wirtschaftsprüfer dafür verantwortlich gemacht werden. Kerschbaumer: „Es ist daher wichtig, dass die Behörde diese beiden Aufgaben nicht vermischt.“