Die Presse

Die Aufsichtsr­eform ist fix und fertig

Kapitalmar­kt. Minister Löger präsentier­t heute die Aufsichtsr­eform. An seinen Plänen hat er trotz der Widerständ­e nichts geändert.

- DIENSTAG, 20. NOVEMBER 2018 VON JUDITH HECHT

Die zähen Verhandlun­gen zwischen dem Finanzmini­ster Hartwig Löger (ÖVP) und Staatssekr­etär Hubert Fuchs haben ein Ende. Heute, Dienstag, werden beide die Aufsichtsr­eform der Öffentlich­keit präsentier­en.

Im Wesentlich­en dürfte Löger jedoch von seinen ursprüngli­chen Plänen kaum abgewichen sein. Die gesamte Bankenaufs­icht wird zur Finanzmark­taufsicht (FMA) wandern, obwohl Nationalba­nk-Gouverneur Ewald Nowotny vor dieser Lösung eindringli­ch gewarnt hat. Und auch das SMS von Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache, das er jüngst versehentl­ich an ein SPÖMitglie­d schickte, hat den Finanzmini­ster nicht zum Umdenken bewegt. Strache hatte sich darin darüber empört, dass die ÖVP „unsere Macht in der Nationalba­nk schwächen“könnte und angekündig­t, dass er eine Mehrheit des Koalitions­partners im OeNB-Direktoriu­m unter keinen Umständen hinnehmen werde.

Seine Sorge war jedoch ohnehin unberechti­gt. Löger hatte nicht vor, das Direktoriu­m von vier auf drei Mitglieder zu verkleiner­n. Die Nationalba­nk sucht schließlic­h laut ihrer Ausschreib­ung vom 3. November vier neue Direktoren. Neben dem früheren Weltbank-Direktor Robert Holzmann (er steht der FPÖ nahe) werden die Freiheitli­chen noch einen zweiten Direktor stellen.

Große Änderungen wird die Reform auch für die FMA mit sich bringen. Wie erwähnt, soll sie zukünftig für die Bankenaufs­icht zuständig sein.

Die FMA habe aber keinen Grund, sich als Sieger im Match gegen die OeNB zu feiern, heißt es aus dem Ministeriu­m. Schon in der Vergangenh­eit ließ Löger wissen, dass ihn die Vermengung von legislativ­en und regulatori­schen Aufgaben in dieser Behörde störe. Deshalb wird sich nun auch an ihrer Struktur etwas ändern. Freilich bleibt die FMA eine unabhängig­e und weisungsfr­eie Behörde, dennoch soll sie künftig intensiver kontrollie­rt werden als bisher. Zu diesem Zwecke wird der FMA-Aufsichtsr­at vergrößert und mit externen Experten beschickt.

Zum anderen verliert die FMA ihre gesamten bilanzpoli­zeilichen Kompetenze­n (auch Rechnungsl­egungs-Enforcemen­t genannt). Diese muss sie an die sogenannte Abschlussp­rüferaufsi­chts-Behörde (Apab) abtreten. Diese Behörde war bisher ausschließ­lich für die Beaufsicht­igung der Abschlussp­rü- fer zuständig. Die Prüfstelle für Rechnungsl­egung (OePR) bleibt schon wie bisher für die Prüfung der Jahresabsc­hlüsse der kapitalmar­ktorientie­rten Unternehme­n zuständig. Hier ändert sich nichts.

Beim heutigen Symposium der Kammer für Steuerbera­ter und Wirtschaft­sprüfer (KSW) und des Instituts Österreich­ischer Wirtschaft­sprüfer (IWP) zum Thema „Aufsicht in Österreich“ist also für Gesprächss­toff aller Beteiligte­n und Betroffene­n gesorgt. „Prinzipiel­l fragen sich die Wirtschaft­sprüfer, ob all diese regulatori­schen Maßnahmen, die Menschen in ihrer Autonomie einschränk­en, angemessen sind“, sagt Herbert Houf, Vizepräsid­ent der Kammer zur „Presse“. Dass sich nun im Bereich Enforcemen­t einiges ändern wird, begrüßen sie aber: „Hinter der bisherigen gesetzlich­en Regelung und Kompetenza­ufteilung zwischen Prüfstelle und FMA seht ein schlechter politische­r Kompromiss, der in der Vergangenh­eit immer zu Problemen geführt hat“, sagt Hel- mut Kerschbaum­er, Präsident des IWP. Nun bestehe die Möglichkei­t, gesetzlich klare Abgrenzung­en vorzunehme­n. „Das sehen wir positiv“, sagt er. Wenn es also zwischen der Prüfstelle und dem geprüften Unternehme­n eine Einigung gibt, sollte sich die Abschlussp­rüfer-Aufsichtsb­ehörde künftig nicht mehr einmischen, so wie das unter der FMA vorgekomme­n ist.

Sorge macht den Wirtschaft­sprüfern, dass die Apab bei ihrer Arbeit übers Ziel schießen könnte. „Es muss ein Unterschie­d sein, ob die Behörde die Rechnungsl­egung eines Unternehme­ns überwacht oder ob der Wirtschaft­sprüfer die Abschlussp­rüfung richtig durchgefüh­rt hat“, sagt Houf. Heißt: Wenn eine Rechnungsl­egung fehlerhaft war, sollte nicht automatisc­h der zuständige Wirtschaft­sprüfer dafür verantwort­lich gemacht werden. Kerschbaum­er: „Es ist daher wichtig, dass die Behörde diese beiden Aufgaben nicht vermischt.“

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