Die Presse

18 Monate sind genug: Neues Standortge­setz

Großprojek­te. Die Regierung lässt den kritisiert­en Automatism­us bei Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n fallen, hält aber an der Beschleuni­gung von erstinstan­zlichen Verfahren auf maximal eineinhalb Jahre fest.

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Fast zwölf Jahre wird nun um die dritte Piste des Wiener Flughafens gefeilscht. Nach wie vor ist das Großvorhab­en nicht rechtskräf­tig genehmigt – frühestens 2019 rechnen die Vorstände Günther Ofner und Julian Jäger mit einer definitive­n Entscheidu­ng der Höchstgeri­chte. Und dann dürfte es „auch bei bestem Wind“noch bis 2030 dauern, bis Flugzeuge auf der neuen Piste starten und landen.

So lange soll die Genehmigun­g – oder Ablehnung – von Großprojek­ten künftig nicht dauern: Die Regierung nimmt einen neuen Anlauf und will das etwas modifizier­te Standorten­twicklungs­gesetz am Mittwoch im Ministerra­t beschließe­n. Das kündigte Bundeskanz­ler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag an. Um gleich etwaiger Kritik den Wind aus den Segeln zu nehmen: Es gehe nicht darum, jede Investitio­n zu genehmigen bzw. Verfahrens­stufen zu überspring­en. Es gehe um ihre Beschleuni­gung, damit geplante Ausgaben nicht blockiert, sondern im Fall negativer Entscheidu­ngen in neue Projekte gesteckt werden könnten.

Kurz hat, flankiert von Wirtschaft­sministeri­n Margarethe Schramböck (ÖVP) und Infrastruk­turministe­r Norbert Hofer (FPÖ), den richtigen Ort gewählt, um für das neue Gesetz zu werben. Vom Tower, wo die Fluglotsen den Luftverkeh­r steuern, ist – trotz des Nebels am Montag – gut zu sehen, wie aus dem Flughafen eine Airport-City mit Gewerbepar­k, Hotels, Firmenansi­edlungen und Bürogebäud­en gewachsen ist. Der Ausbau der Infrastruk­tur – ob in der Luft, auf der Schiene oder der Straße – sei der Knackpunkt schlechthi­n, wenn es um die Wettbewerb­sfähigkeit Österreich­s gehe, waren sich die drei Politiker einig.

Und da sei es durchaus angebracht, sich „weit nach vorn zu lehnen, wenn man einen Schritt nach vorn zustande bringen will“, spielte Kurz auf die massive Kritik am Erstentwur­f des Standorten­twicklungs­gesetzes an. „Unser erster Entwurf war provokativ – aber jetzt sollte uns dennoch ein gewaltiger Schritt gelingen.“

Stein des Anstoßes war ein geplanter Automatism­us, wonach Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n (UVP) nach 18 Monaten automatisc­h durchgewin­kt werden, wenn das Verfahren bis dahin kein Ergebnis gebracht hat. Stattdesse­n ist ein Mechanismu­s geplant, dessen Details erst am Mittwoch bekannt werden sollen. So viel steht fest: In erster Instanz sollen UVP-Verfahren maximal 18 Monate dauern. „Der Instanzenw­eg bleibt unveränder­t, aber die Verfahrens­dauer wird beschleuni­gt“, so Schramböck. Derzeit gebe es Fristen, aber niemand halte sich daran.

Ein Expertengr­emium werde jene Projekte, bei denen eine UVP notwendig ist, prüfen. Wenn ein Vorhaben das Prädikat „öffentlich­es Interesse“erhalte, falle es unter die neuen Standortre­geln, die am 1. Jänner 2019 in Kraft treten sollen. Beispiele seien die neue Stromverso­rgung für die Stadt Villach, der Feldkirche­r Tunnel oder das Kraftwerk im Kühtai.

Mit der Verankerun­g des Staatsziel­s Wirtschaft in der Verfassung hat das neue Gesetz nichts zu tun. Den Plan haben die Neos, die für die Zweidritte­lmehrheit notwendig gewesen wären, zum Scheitern gebracht. Die Regierung hält jedoch daran fest: „Es wäre schön, das in dieser Legislatur­periode zu schaffen“, so Schramböck.

Für die dritte Piste kommt das neue Standorten­twicklungs­gesetz zu spät. Jetzt wird aber eine aus Regierungs­vertretern und dem Flughafen-Management bestehende Taskforce gebildet, die den Ausbau des Flughafens vorantreib­en soll. (eid)

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