Sexualerziehung: Ministerium, bitte rasch zurück an den Start!
Der Sexualerziehungserlass von Ex-Ministerin Heinisch-Hosek ist die Wurzel des Problems, nicht ein einzelner Verein. Der Erlass gehört endlich in den Papierkorb.
Manchmal arbeiten unsere Behörden erstaunlich, ja verdächtig schnell. Kaum wurde publik, dass sich eine angehende Trainerin über angebliche Inhalte eines Vereins zur Sexualaufklärung an Schulen beschwerte, reagierte der Landesschulrat für Salzburg prompt und verbot dem Verein die weitere Tätigkeit. Auch im Bildungsministerium handelte man blitzschnell, ja sogar vorschnell: Gleichzeitig mit der Ankündigung, die Inhalte prüfen zu wollen, tat man kund, dass „eine Fortführung der Aktivitäten in der derzeitigen Form nicht möglich sein“werde.
Diese Eile und Entschiedenheit ließen die Behörden jedoch in jenen Fällen vermissen, als sich Eltern über andere Vereine beschwerten, die ihre Kinder mit übergriffigen Unterrichtsmethoden verstört hatten. Man sprach Eltern und Kindern schlicht die Glaubwürdigkeit ab und unternahm gar nichts.
Beim Verein Teenstar hingegen gab es keine Elternbeschwerden. Der Verein ist klar als christlich deklariert, Eltern und Schulen können daher entscheiden, ob sie dieses Angebot wählen oder nicht. Die nun verlangte „Wertfreiheit“in der Sexualerziehung kann nicht darin bestehen, dass nur christlich orientierte Vereine ausgeschlossen sind, anders gerichtete hingegen gefördert werden.
Ungeachtet dessen, was behauptet wurde und was wirklich in den Vortragsunterlagen von Teenstar steht, geht es in dieser Causa um Grundsätzliches, nämlich um den Erlass selbst. In diesem liegt die Wurzel des Übels begründet. Zur Erinnerung: 2015 zwangsbeglückte die damalige Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) Österreichs Schulen mit einem neuen Grundsatzerlass zur Sexualerziehung. Kurz vor den Osterferien wurde er verschickt, sodass nur wenige Tage Zeit zur Begutachtung blieben.
Basis für den Erlass bildet die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt“, eine in Deutschland und der Schweiz höchst umstrittene Sexualpädagogik, deren geistiger Vater Uwe Sielert ist. Sein Lehrer und „väterlicher Freund“war der mittlerweile geächtete Helmut Kentler, der in den 1970er-Jahren obdachlose Jugendliche bewusst bei vorbestraften Päderasten unterbringen ließ, die diese dann sexuell missbrauchten.
Tonangebend in der Ausbildung für Sexualerzieher ist bis heute das Institut für Sexualpädagogik (ISP) in Dortmund, dessen Gründer eben jener Uwe Sielert ist und das sich noch immer auf Kentler beruft. Wenn man sich aktuell also angeblich Sorge um das seelische Wohl der Kinder wegen eines christlich-religiösen Einflusses macht, sollte dies erst recht für die Dortmunder „Pädagogik“gelten.
Darüber hinaus wurde die im früheren Erlass verankerte Sexualerziehung als „primäre Aufgabe der Eltern/Erziehungsberechtigten“entsorgt, Eltern oder der Begriff Familie kamen gar nicht mehr vor. Erst nach Protesten gestand man zu, dass „Eltern neben Institutionen wie Kindergärten und Schule eine zentrale Rolle“spielen würden.
Sexualerziehung basiert immer auf Werten. Das zeigt der Paradigmenwechsel vom Erlass aus den 1990erJahren zu jenem aus dem Jahr 2015 sehr deutlich. Deshalb ist es unzulässig, dass die Politik oder eine Politikerin im Alleingang über ein derart sensibles Thema entscheidet.
Es muss vielmehr Bedacht unter anderem darauf genommen werden, dass mit Kindern behutsam umgegangen wird, was die Eltern wollen und wie die jeweilige Schule orientiert ist.
Somit ist die vom Bildungsministerium angekündigte Überprüfung des Vereins Teenstar hinsichtlich einer Übereinstimmung mit den Prinzipien des heftig kritisierten Heinisch-Hosek-Erlasses der falsche Ansatz.
Vielmehr ist es überfällig, den Erlass und die dahinterliegende Ideologie rasch zu entsorgen und neu zu erarbeiten. Diesmal bitte unter Einbeziehung auch von Eltern, Experten unterschiedlicher Provenienz – und mit einer ausreichend langen Begutachtungsfrist!