Mindestsicherung neu kostet mehr, nicht weniger
Gesetzesentwurf. Regierung rechnet damit, dass die Länder bis zu 14,5 Millionen Euro mehr ausgeben müssen.
Am Freitag hat die Regierung den Gesetzesentwurf zur Reform der Mindestsicherung mit einiger Verspätung vorgelegt. Und dieser bietet eine Überraschung: Die Regierung rechnet nämlich trotz aller Kürzungen bei den Beziehern der Sozialhilfe nicht mit Einsparungen, sondern mit Mehrausgaben für die Länder. Wie aus der dem Gesetz beigefügten Abschätzung der Folgekosten hervorgeht, ist schon im kommenden Jahr mit Mehrkosten von 242.000 Euro zu rechnen. Das steigt bis zum Jahr 2022 auf 14,5 Mio. Euro.
Die zusätzlichen Ausgaben sind auf den geplanten Bonus für Menschen mit Behinderungen (39,3 Mio. Euro im Jahr 2022) und Alleinerzieherinnen (38,5) zurückzuführen. Durch die Deckelung der Ausgaben für Familien reduzieren sich die Kosten dafür um 40,7 Mio. Euro, durch den Wegfall der Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte um 22,5 Mio. Euro. Die Kürzung für Asylberechtigte um 300 Euro hat dagegen laut Entwurf keine finanzielle Auswirkungen. Denn um dieses Geld müssten ja Sprachkurse für die Betroffenen finanziert werden.
Wie exakt diese Prognose ist, lässt sich noch nicht abschätzen. Im Dokument ist selbst angeführt, dass die tatsächliche finanzielle Auswirkung von den Ausführungsgesetzen der Länder abhängen wird. Und diese haben sehr wohl Spielraum: Während der Bund die Höchstsätze für die Mindestsicherung festschreibt, die nicht überschritten werden dürfen, haben die Länder das Recht, eine niedrigere Sozialhilfe zu beschließen.
Das gilt speziell auch für die beiden Bereiche, die die Regierung als Verbesserung verkauft: Die Zuschüsse für Alleinerzieherinnen und Menschen mit Behinderung sind nicht verpflichtend vorgeschrieben, sondern eine „Kann“Bestimmung. Auch der Wohnzuschuss von bis zu 30 Prozent liegt im Ermessen der Länder. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch bezeichnete daher den Bonus als „dreisten Verkaufsschmäh“. Denn auf freiwilliger Basis gebe es diesen Bonus in einigen Ländern schon.
Und Muchitsch macht auch auf eine Verschlechterung gegenüber dem derzeitigen Zustand aufmerksam: Der Regress, also eine Rückforderung der Sozialhilfe, wenn der Betroffene später wieder ein Einkommen hat, ist derzeit aufgrund einer 15a-Vereinbarung ausgeschlossen. Im Gesetzesentwurf fehlt aber eine derartige Festlegung, somit stünde es einzelnen Ländern frei, den Regress wieder einzuführen.
Gemäß dem Gesetzesentwurf soll übrigens nicht nur auf das Vermögen des Mindestsicherungsbeziehers zugegriffen werden, sofern es 5200 Euro übersteigt, sondern auch das Einkommen von Angehörigen bzw. Lebensgefährten, die im gleichen Haushalt leben, in der Berechnung einfließen. Das war allerdings auch bisher der Fall.