„Knackige Geldstrafen“für Hasspostings
Wer im Internet andere beleidigt, muss zahlen.
Wer im Internet mit Hasspostings, Hasskommentaren oder beleidigend-sexistischen Botschaften auffällt, soll künftig eine Art Strafzettel bekommen. Wie die im Innenministerium tätige Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Freitag mitteilte, solle nun ein bundesweit einheitlicher Straftatbestand in das Verwaltungsrecht aufgenommen werden.
So sollte künftig „Hass im Netz“ähnlich wie Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr geahndet werden. Mit „knackigen Geldstrafen“, so Edtstadler. Genaue Strafsätze nannte sie nicht, bei einem Vergleich mit Temposündern brachte sie aber eine ungefähre Summe, „50 Euro“, ins Spiel. Im Wiederholungsfall sollten es „dreistellige Beträge“werden.
Indes steckte die Staatssekretärin auch den Zeitplan für die von der Regierung vorgesehenen Strafverschärfungen bei Gewalt- und Sexualdelikten ab: Bis Mitte 2019 sollten die Entwürfe der neuen Gesetze vorliegen. Anfang 2020 könnten die Neuerungen in Kraft treten. Diverse Gesetze, wie etwa das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Ärztegesetz oder etwa das Sicherheitspolizeigesetz, sollen novelliert werden.
Auffällige Neuerung: „Bei Vergewaltigung soll eine gänzlich bedingte Strafe nicht mehr möglich sein.“Das heißt: Für dieses schwere Sexualdelikt müssen die Täter ab 2020 jedenfalls ins Gefängnis. Eine Haftstrafe, die in vollem Umfang auf Bewährung ausgesetzt wird, werden Richter dann nicht mehr verhängen dürfen.
Zudem wies Edtstadler auch auf Neuregelungen bei Zivildienern hin. Da es weniger Zivildiener als Zivildienerstellen gibt (heuer kommen auf 17.000 Stellen etwa 14.500 Zivildiener), wird künftig der tatsächliche Bedarf besser geprüft. Die Landeshauptleute können eigenständig die Zahl der von diversen Organisationen angeforderten Zivildiener reduzieren. Und: Wer drei Jahre lang keine Zivildiener anfordert, hat sein Anrecht verwirkt. (m. s.)