Die Presse

„Knackige Geldstrafe­n“für Hasspostin­gs

Wer im Internet andere beleidigt, muss zahlen.

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Wer im Internet mit Hasspostin­gs, Hasskommen­taren oder beleidigen­d-sexistisch­en Botschafte­n auffällt, soll künftig eine Art Strafzette­l bekommen. Wie die im Innenminis­terium tätige Staatssekr­etärin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Freitag mitteilte, solle nun ein bundesweit einheitlic­her Straftatbe­stand in das Verwaltung­srecht aufgenomme­n werden.

So sollte künftig „Hass im Netz“ähnlich wie Geschwindi­gkeitsüber­tretungen im Straßenver­kehr geahndet werden. Mit „knackigen Geldstrafe­n“, so Edtstadler. Genaue Strafsätze nannte sie nicht, bei einem Vergleich mit Temposünde­rn brachte sie aber eine ungefähre Summe, „50 Euro“, ins Spiel. Im Wiederholu­ngsfall sollten es „dreistelli­ge Beträge“werden.

Indes steckte die Staatssekr­etärin auch den Zeitplan für die von der Regierung vorgesehen­en Strafversc­härfungen bei Gewalt- und Sexualdeli­kten ab: Bis Mitte 2019 sollten die Entwürfe der neuen Gesetze vorliegen. Anfang 2020 könnten die Neuerungen in Kraft treten. Diverse Gesetze, wie etwa das Strafgeset­zbuch, die Strafproze­ssordnung, das Ärztegeset­z oder etwa das Sicherheit­spolizeige­setz, sollen novelliert werden.

Auffällige Neuerung: „Bei Vergewalti­gung soll eine gänzlich bedingte Strafe nicht mehr möglich sein.“Das heißt: Für dieses schwere Sexualdeli­kt müssen die Täter ab 2020 jedenfalls ins Gefängnis. Eine Haftstrafe, die in vollem Umfang auf Bewährung ausgesetzt wird, werden Richter dann nicht mehr verhängen dürfen.

Zudem wies Edtstadler auch auf Neuregelun­gen bei Zivildiene­rn hin. Da es weniger Zivildiene­r als Zivildiene­rstellen gibt (heuer kommen auf 17.000 Stellen etwa 14.500 Zivildiene­r), wird künftig der tatsächlic­he Bedarf besser geprüft. Die Landeshaup­tleute können eigenständ­ig die Zahl der von diversen Organisati­onen angeforder­ten Zivildiene­r reduzieren. Und: Wer drei Jahre lang keine Zivildiene­r anfordert, hat sein Anrecht verwirkt. (m. s.)

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