Die Presse

Post-Aktionäre schalten Anwalt ein

Das Platzen des Planes, mit der FinTech Group ein Joint Venture zu gründen, könnte für die Post ein juristisch­es Nachspiel haben. Aktionäre sehen sich geschädigt. Viele Punkte sind unklar.

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In der Causa um das abgesagte Joint Venture zwischen der österreich­ischen Post AG und der deutschen FinTech Group sind bei Weitem noch nicht alle Umstände zum Hergang und seinen Folgen geklärt. So hat die Post selbst noch keine Entscheidu­ng darüber getroffen, ob sie das im Zusammenha­ng mit dem geplatzten Deal gezeichnet­e 35 Mio. Euro schwere FinTech-Aktienpake­t wieder verkaufen oder behalten wird. „Das ist noch offen“, sagte eine PostSprech­erin am Freitag zur APA.

Die Post hatte am 5. Oktober – wie am 10. September mit der FinTech-Gruppe vereinbart – rund 1.225.761 neue FinTech-Aktien gezeichnet und dafür pro Stück 28,50 Euro bezahlt. Der gesamte Gegenwert belief sich somit auf rund 35 Mio. Euro. Die Investitio­n galt als erster Meilenstei­n zur Gründung des Joint Ventures.

Vor drei Tagen sind aber nun die beiden Unternehme­n übereingek­ommen, von der Gründung Abstand zu nehmen. Konkrete Gründe dafür wurden nicht angegeben. Man sei beim Zeitplan auf keinen gemeinsame­n Nenner gekommen, hieß es nur allgemein.

Auf die Aktienkurs­e hat sich die Absage jedenfalls ziemlich schlecht ausgewirkt, der Kurs der FinTech-Aktie sackte um bis zu neun Prozent auf unter 19 Euro ab. Auch die Post-Aktie verlor, aber etwas weniger stark.

Seither konnte sich die FinTech-Aktie zwar wieder etwas erholen, sie lag Freitagmit­tag aber mit 21,50 Euro noch immer deutlich unter dem Preis von 28,50 Euro, den die Post AG bezahlt hatte. Rein rechnerisc­h beläuft sich der buchmäßige Kursverlus­t damit auf rund 8,5 Mio. Euro.

Dieser ungewöhnli­che Sachverhal­t beschäftig­t in der Zwischenze­it auch Post-Aktionäre und Rechtsanwä­lte. Investoren hätten sie mit der Prüfung von Ansprü- chen im Zusammenha­ng mit dem geplatzten FinTech-Deal beauftragt, so Lukas Aigner von der Rechtsanwa­ltskanzlei Aigner + Partner am Freitag.

„Fest steht, dass den Aktionären Schäden durch Kursverlus­te entstanden sind“, sagt Aigner und weist darauf hin, dass die PostVorstä­nde aufgrund der Börsennoti­erung der Gesellscha­ft unter anderem den Publizität­spflichten des Börsengese­tzes unterliege­n.

Das Investment sei scheinbar trotz ungesicher­ter Vertragsla­ge mit FinTech erfolgt, so Aigner. So weit bisher bekannt, war das Investment der Post AG offenbar nicht gegen ein Scheitern der Verhandlun­gen abgesicher­t. Die Erklärung des Scheiterns der Kooperatio­n sei zu hinterfrag­en.

Auch eine Stellungna­hme der Finanzmark­taufsicht (FMA) lege nahe, dass es der FinTech Group ohne zeitliche Verzögerun­gen möglich gewesen wäre, Bankdienst­leistungen in Österreich zu erbringen. „Für die Investoren ergeben sich daher erhebliche Zweifel an der bisherigen Darstellun­g“, so Aigner.

Stelle sich heraus, dass die Gründe für das Scheitern der Kooperatio­n woanders zu verorten waren, so wäre auch zu prüfen, ob die Meldepflic­hten gemäß Börsengese­tz (Ad-hoc-Meldepflic­ht) gesetzesko­nform eingehalte­n wurden, sagt Aigner: „Aufgrund des hohen erworbenen Anteils an FinTech würde im Fall des Verkaufs des Pakets der Kurs womöglich weiter unter Druck geraten.“

Und weiter: „Wir werden den Vorstand zunächst auffordern, für die Investoren Licht in diese Angelegenh­eit zu bringen. Die bisher veröffentl­ichten Informatio­nen haben die Investoren erheblich verunsiche­rt und zu Kursschäde­n geführt.“(APA/red.)

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