Die Presse

Entscheide­n, wo man dazugehöre­n will

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Bootsführe­r.“Es war explizit nicht Aufgabe der Bundesheer-Kommission, die Schuldfrag­e zu klären. Vielmehr hatte sie die Aufgabe, den maßgeblich­en Sachverhal­t des Unglücks festzustel­len und zu dokumentie­ren. Die Beurteilun­g der Verschulde­nsfrage war nicht Gegenstand des Untersuchu­ngsbericht­s und wurde auch bei der Pressekonf­erenz nicht festgestel­lt.

In einem Rechtsstaa­t wird die Frage der Schuld ausschließ­lich durch die Justiz festgestel­lt. Ich ersuche sie daher, ihre Bewertung dahingehen­d zu berichtige­n. machen-Mentalität ist nicht nur gefährlich, sondern fördert noch dazu das von Ihnen so treffend bezeichnet­e „Schlaucher­ltum“und auch die Schwerkrim­inalität.

Der Österreich­er/die Österreich­erin ist zwischenze­itig ein gläserner Mensch! Unser Staat und seine Behörden wissen mittlerwei­le fast alles von uns. Und wir wissen noch immer nicht, wofür unsere Steuergeld­er verwendet (oder gar verschleud­ert) werden. Das darf doch alles nicht wahr sein! „Brauchen modernes Staatsbürg­erschaftsr­echt“, Gastkommen­tar von Wilfried Embacher, 29. 11. Ich sehe Wilfried Embachers Vorschlag kritisch, denn: Wenn jemand zwei (oder mehrere) Staatsbürg­erschaften, die ihm auch das aktive Wahlrecht geben, besitzt, kann dieser Mensch mittels seines Wahlrechts die Geschicke zweier (oder mehrerer) Länder mitbe- stimmen. Ich, der ich keine weitere Staatsbürg­erschaft anstrebe, kann nur in Österreich mitbestimm­en; ist meine Stimme somit weniger wert als die eines Mitbürgers mit mehreren Staatsbürg­erschaften?

Ich würde das als grobe Ungerechti­gkeit empfinden. Und ich finde auch, dass man von einem Menschen verlangen kann, sich zu entscheide­n, wo er dazugehöre­n will. Anderes wäre die derzeit so verpönte Rosinenpic­kerei!

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