Entscheiden, wo man dazugehören will
Bootsführer.“Es war explizit nicht Aufgabe der Bundesheer-Kommission, die Schuldfrage zu klären. Vielmehr hatte sie die Aufgabe, den maßgeblichen Sachverhalt des Unglücks festzustellen und zu dokumentieren. Die Beurteilung der Verschuldensfrage war nicht Gegenstand des Untersuchungsberichts und wurde auch bei der Pressekonferenz nicht festgestellt.
In einem Rechtsstaat wird die Frage der Schuld ausschließlich durch die Justiz festgestellt. Ich ersuche sie daher, ihre Bewertung dahingehend zu berichtigen. machen-Mentalität ist nicht nur gefährlich, sondern fördert noch dazu das von Ihnen so treffend bezeichnete „Schlaucherltum“und auch die Schwerkriminalität.
Der Österreicher/die Österreicherin ist zwischenzeitig ein gläserner Mensch! Unser Staat und seine Behörden wissen mittlerweile fast alles von uns. Und wir wissen noch immer nicht, wofür unsere Steuergelder verwendet (oder gar verschleudert) werden. Das darf doch alles nicht wahr sein! „Brauchen modernes Staatsbürgerschaftsrecht“, Gastkommentar von Wilfried Embacher, 29. 11. Ich sehe Wilfried Embachers Vorschlag kritisch, denn: Wenn jemand zwei (oder mehrere) Staatsbürgerschaften, die ihm auch das aktive Wahlrecht geben, besitzt, kann dieser Mensch mittels seines Wahlrechts die Geschicke zweier (oder mehrerer) Länder mitbe- stimmen. Ich, der ich keine weitere Staatsbürgerschaft anstrebe, kann nur in Österreich mitbestimmen; ist meine Stimme somit weniger wert als die eines Mitbürgers mit mehreren Staatsbürgerschaften?
Ich würde das als grobe Ungerechtigkeit empfinden. Und ich finde auch, dass man von einem Menschen verlangen kann, sich zu entscheiden, wo er dazugehören will. Anderes wäre die derzeit so verpönte Rosinenpickerei!